Ein Drittel der Hausärzte in OÖ bietet aktuell Corona-Testung an
OÖ. 35 Prozent aller niedergelassenen Ärzte in Oberösterreich bieten Corona-Testungen mittels Antigen-Tests an, ergibt eine Befragung der Ärztekammer für Oberösterreich. Weitere neun Prozent der Ordinationen wollen demnächst damit starten. Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser fordert daher auch eine sinnvolle Abrechnungsregelung.

Die Oö. Ärztekammer führte unter den 1.198 Kassenärzten in Oberösterreich eine Befragung durch, inwieweit die neuen Antigen-Tests, die gegenüber PCR-Tests deutlich schneller und günstiger sind, eingesetzt werden.
53 Prozent der an der Studie teilgenommenen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte (das sind 35 Prozent aller Ordinationen in Oberösterreich) haben die Rückmeldung gegeben, dass bereits Antigen-Tests in den Ordinationen angeboten werden. In zusätzlich neun Prozent der Ordinationen in Oberösterreich werden demnächst Antigen-Tests angeboten werden. Darüber hinaus bieten bereits auch Fachärzte sowie auch Wahlärzte Antigen-Tests an.
Ärztekammer fordert vom Bund sinnvolle Abrechnungsregelung
„Ich möchte mich bei allen Fach-, Wahl- und Hausärztinnen und Hausärzten, die sich dazu entschieden haben, Antigen-Tests in ihren Ordinationen anzubieten, bedanken. Dieses Angebot wird immer wichtiger und ist eine wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Testsystemen. Vor diesem Hintergrund unterstütze ich die Ärztekammer in ihrer Forderung nach einer sinnvollen Abrechnungsmodalität“, betont Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander.
Peter Niedermoser, Präsident der Oö. Ärztekammer: „Antigentests können aktuell nur mit der Sozialversicherung abgerechnet werden, wenn beim Patientin gleichermaßen ein PCR-Abstrich genommen wird. Das ist vor dem Hintergrund, dass richtigerweise nun auch Antigen-Tests für die Einleitung des behördlichen Prozederes anerkannt werden, ein Schildbürgerstreich. Antigen-Tests sind nachgewiesenermaßen bei symptomatischen Personen ausreichend valide und sollen demnach eine volle Abrechnungsmöglichkeit gegenüber der Sozialversicherung erhalten.“


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