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WIEN/OÖ/NÖ. Österreichs Corona-Impfstrategie ist nun offiziell niedergeschrieben und online einsehbar. Gemäß dem Dokument wird es 2021 drei Impfphasen geben.

 (Foto: Numstocker/Shutterstock.com)
(Foto: Numstocker/Shutterstock.com)

Mit Stand 9. Dezember ist die Impfstrategie festgeschrieben. Die ersten Marktzulassungen könnten um den Jahreswechsel erfolgen, bezieht sich das Gesundheitsministerium auf die Eigenangaben der Herstellerfirmen, vorbehaltlich des Zeitpunkts der europäischen Marktzulassung. Vorkaufverträge für derzeit rund 17 Millionen Impf-Dosen mit sechs Impfstoff-Herstellern wurden abgeschlossen, da bei den meisten Impfstoffen zwei Impfdosen benötigt werden. Über anteilig weitere zwei Millionen Dosen laufen derzeit Gespräche auf EU-Ebene.

Der Bund hat für den Ankauf der Impfstoffe einen Finanzrahmen von 200 Millionen Euro bereitgestellt.

Drei Phasen: Start im Jänner

Die Impfungen sollen (vorbehaltlich des Erlangens der Marktzulassung) im Jänner beginnen und gestaffelt nach weiteren Zielgruppen ausgerollt werden. Im Jänner sollen als erste Bewohner und das gesamte Personal in Alten- und Pflegeheimen, das Personal im Gesundheitsbereich mit hohem Expositions-Risiko sowie Personen höheren Alters geimpft werden. Ebenso höchste Priorität haben Hochrisikogruppen mit definierten Vorerkrankungen.

Danach folgt die Impfung von Personen in ausgewählten Settings, unter anderem etwa in der kritischen Infrastruktur, im dritten Schritt die Impfung der breiten Bevölkerung. Das Angebot der Impfstellen wird dafür ausgeweitet.

  • Phase 1: Jänner/Februar 2021 (wenig Impfstoff verfügbar, komplexe Liefer- und Lagerbedingungen): eng priorisierte Zielgruppe, zentralisierte Impfung in Alten- und Pflegeheimen durch betreuendes Personal und eventuell mobile Impf-Teams sowie in den Krankenanstalten/Gesundheitseinrichtungen für eigenes Personal und (definierte) Hochrisikogruppen
  • Phase 2: Februar/März/April 20211 (mehr Impfstoff verfügbar, Ressourcenengpass Impfstellen): eng priorisierte Zielgruppe für erweiterte Impfstellen, z.B. Dienststellen der Personen mit Systemrisiko durch z.B. Arbeitsmedizin, mobile Impfteams, Schulärzte sowie im niedergelassener Bereich, Impfinstitute und Krankenkassen-Ambulatorien; Impfungen für Personen höheren Alters, Personen in 24-Stunden Betreuung und deren Betreuer; Betreute und Betreuer der mobilen Dienste
  • Phase 3: ab dem 2. Quartal (Impfstoff großflächig verfügbar): Impfung für jede und jeden, die oder der sich impfen lassen möchte, zusätzlich zu den Impfmöglichkeiten der Phase 1 und 2 auch in öffentlichen Impfstellen in Gemeinden, Krankenkassen-Ambulatorien, bei niedergelassenen Ärzten, größeren Einrichtungen und Betrieben mit eigenen Arbeits-/Schulärzten und mobilen Impfteams zur punktuellen Unterstützung

Keine Impfpflicht

Das erklärte Ziel ist eine möglichst hohe Durchimpfungsrate zu erreichen. Es wird aber keine allgemeine Impfpflicht geben. Die Regierung setzt auf Freiwilligkeit und Aufklärung. Jede Person, die sich impfen lassen möchte, werde sich in Abhängigkeit von der zum jeweiligen Zeitpunkt vorgegebenen Impfgruppe (gemäß der Priorität und Verfügbarkeit der Impfstoffe) impfen lassen können. Um hohe Durchimpfungsraten zu erreichen, werden Impfungen niederschwellig angeboten: „Wir wollen die Impfung zu den Menschen bringen, nicht die Menschen zu den Impfungen. Ein Schwerpunkt der Impfstrategie liegt daher im Anbieten von Impfungen dort, wo die Menschen leben, arbeiten, wohnen oder sich aufhalten“, heißt es im Papier des Gesundheitsministeriums.


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