Steuervorteile für gesundes Mittagessen am Arbeitsplatz anpassen!
„Dass am Arbeitsplatz ein geregeltes und warmes Mittagessen angeboten wird ist im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung eine selbstverständliche Notwendigkeit“, sagt Helmut Feilmair, Vizepräsident der Arbeiterkammer Oberösterreich und Landesobmann-Stellvertreter des ÖAAB.

Die in diesem Zusammenhang gültige Steuerfreigrenze von 4,40 Euro pro Portion ist allerdings seit 1994 nicht mehr angepasst worden. Da seither 23 Jahre in das Land gezogen sind, ist eine Erhöhung um mindestens 50 Prozent mehr als dringend gefordert.
Mit Steuerfreigrenze ist in diesem Zusammenhang konkret gemeint, dass bis zu diesem Betrag von 4,40 Euro weder für den Arbeitgeber noch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Diese Steuerfreigrenze von 4,40 Euro besteht seit dem Jahr 1994, also mittlerweile seit 23 Jahren. In dieser langen Zeitspanne beträgt die Steigerung des Verbraucherpreisindexes rund 50 Prozent.
In der Praxis bedeutet das: Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern entweder ein warmes Mittagessen in der eigenen Betriebsküche anbietet, oder Essensgutscheine zur Einlösung in einem Restaurant aushändigt, so sind diese Leistungen - wie bereits beschrieben - bis zu einem Betrag von 4,40 Euro steuerfrei.
Es muss nicht näher erläutert und argumentiert werden, dass es für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unbedingt von größtem Nutzen ist, wenn die Mittags-Mahlzeit am Arbeitsplatz dauerhaft nur in Form von kalten Speisen, oder als Fastfood eingenommen wird. Gerade im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung ist daher die Anhebung der besagten Steuerfreigrenze um 50 Prozent ein Gebot der Stunde. Im Lichte der notwendigen Abgeltung der Inflation ist dieser Schritt ohnehin schon längst überfällig.


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