1.566 Drogenlenker in OÖ aus dem Verkehr gezogen
OÖ. Jeder vierte Drogenlenker wurde im Vorjahr in Oberösterreich aus dem Verkehr gezogen. Für Landesrat Günther Steinkellner eine Bestätigung dafür, dass die Investitionen in neueste Technik und verstärkte Kontrollen greifen.

1.491 Drogenlenker wurden 2016 österreichweit aus dem Verkehr gezogen, davon 289 in OÖ (19 Prozent). Im vergangenen Jahr waren es österreichweit bereits 6.338 Drogenlenker, davon allein 1.566 in in OÖ - das ist jeder vierte Drogenlenker. Für Steinkellner hat sich der Weg Oberösterreichs als Best-Practice-Modell etabliert. Hier habe man im Gegensatz zu anderen Ländern kontinuierlich in die moderne Sicherheitstechnik, in Personalschulung und Struktursysteme investiert.
„Nach wie vor gibt es eine große Dunkelziffer an Drogenlenkern, die auf den heimischen Straßen unterwegs sind. Es hat sich allerdings gezeigt, dass sich unsere Investitionen und der Aufbau von Strukturen positiv etabliert haben. Nach der Einführung der Drogenvortestgeräte 2017 und einem einjährigen Evaluierungsprogramm wurden peu a peu weitere Geräte angekauft und Strukturen geschaffen. Mit der Aufstockung auf mittlerweile 24 funktionstaugliche Drogenvortests ist Oberösterreich nun flächendeckend optimal versorgt. Es steht somit jedem Bezirk, inklusive jeder Statutarstadt, mindestens ein Gerät zur Verfügung. Ebenso ist jede Autobahnpolizeiinspektion mit einem Gerät ausgestattet. Dadurch kann das Kontrollniveau engmaschig und effizient erfolgen und das stärkt die Verkehrssicherheit“, erklärt Infrastruktur-Landesrat.
Weitere Handlungen erforderlich
Mittels Drogenvortestgerät kann die Polizei zwar feststellen, ob Drogen konsumiert wurden, um einen Drogenlenker aber auch rechtlich belangen zu können, ist eine ärztliche Untersuchung zwingend notwendig. Insbesondere in den ländlichen Regionen und außerhalb der Städte Linz, Wels und Steyr, sind entsprechende Pool- oder Amtsärzte zur Nachtzeit für die Kontrollorgane aber nur eingeschränkt verfügbar. Lange Wartezeiten und gebundene Personalkräfte sind die Folge.
Mittels Schulungen und Veranstaltungen der Ärztekammer und Kliniken sowie durch eine Kooperation mit der Ärzteschaft wurden bereits wesentliche Verbesserungen erzielt. Dennoch könnten laut Steinkellner durch gesetzliche Anpassungen weitere bürokratische Hürden abgebaut und Lücken im Kontrollsystem geschlossen werden. „Seit 2019 liegt eine ausgearbeitete Novellierung der 32. StVO in den Schubladen des Innen- und des Verkehrsministeriums. Kernpunkte sind die Anhebung der Führerscheinentzugsdauer für Drogenlenker, höhere Strafgelder sowie eine gesetzliche Regelung hinsichtlich Urintests. Die Umsetzung brächte sowohl für die Ärzteschaft als auch für die Polizeibeamten Entlastungen mit sich“, so Steinkellner
Reintegration erfordert Drogenabstinenz
„Das in Oberösterreich etablierte und gut funktionierende Kontrollsystem hat sich zweifelsfrei bewährt. Allerdings braucht es auch in Bezug auf Wiedererlangung der Lenkberechtigung nach einem derartigen Delikt eine nachhaltige Struktur“, so Steinkellner. Nach einer verkehrspsychologischen Untersuchung durch einen Amtsarzt können Drogenlenker ihren Führerschein zurückerhalten. Ein konkreter medizinischer Nachweis, dass zwischenzeitlich der Drogenkonsum ausblieb, wird allerdings nicht verlangt.
Landesrat Steinkellner regt an, hier die Einbeziehung medizinisch relevanter Standards zu prüfen: „Es gilt eine technische und rechtliche Überprüfung betreffend dem Einsatz von Haaranalysen vorzunehmen. Mit Hilfe dieses Verfahrens kann eine Drogenabstinenz über längere Zeiträume belegt werden. Mit der Etablierung von Haaranalysen im Gesamtprozess der Führerscheinwiedererlangung wird die Nachhaltigkeit für den sicheren Straßenverkehr auf ein neues Niveau gehoben. Diese Potentiale und Möglichkeiten sollten vom Bundesgesetzgeber und dem Innen- sowie Verkehrsministerium geprüft werden“, unterstreicht Steinkellner.


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