Neue Förderrichtlinien: Litschau am Weg in die Energiezukunft
LITSCHAU. Die Stadtgemeinde gewährt ab 1. Juli 2017 unter bestimmten Voraussetzungen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Gutscheinen der Litschauer Gewerbetreibenden zu den Anschaffungskosten von Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Elektrofahrzeugen. Litschau unterstützt damit auch die Kampagne der Energie- und Umweltagentur NÖ „Raus aus dem Öl – Rein in die Zukunft!“.

„Wir setzen ganz bewusst in der Gemeinde auf Erneuerbare Energien. Zunächst weil dadurch Wertschöpfung und somit Arbeitsplätze in der Region gesichert werden. Zum anderen weil wir damit eine Vorbildrolle in Sachen Klimaschutz einnehmen“, erklärt Bürgermeister Rainer Hirschmann (ÖVP).
Förderungen für Anlagen
Die Liegenschaft, auf der sich das geförderte Objekt befindet, muss vom Zuschusswerber nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt werden. Der Zuschuss beträgt pauschal je Liegenschaft
• für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung bis 6 m²: € 150,00
• für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung über 6 m²: € 300,00
• für Photovoltaikanlagen ab 3 kWp: € 150,00
• für Photovoltaikanlagen ab 5 kWp: € 300,00
• für Stromspeicher von PV-Anlagen € 200,00
Förderungen für E-Autos und Fahrräder
Bei der Elektromobilität können Zuschusswerber Einzelpersonen sein, die ihren Hauptwohnsitz ganzjährig in der Stadtgemeinde Litschau haben. Weiters ist eine Bestätigung über den Bezug von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern im Sinne des Ökostromgesetzes vom Stromlieferanten vorzulegen. Der Zuschuss beträgt pauschal je Hauptwohnsitzer
• für Elektrofahrräder / Elektrolastenräder € 50,00
• für Elektromopeds / Elektromotorräder € 150,00
• für Elektrofahrzeuge der Klassen M1 € 300,00
Die angeführten Zuschüsse werden über ein schriftliches Ansuchen gewährt, dieses ist binnen zwei Monaten ab Datum der Rechnung über die Anschaffung bzw. der Lieferung und Montage einzubringen. Die detaillierten Förderrichtlinien sind auf der Homepage der Stadtgemeinde Litschau unter www.litschau.at downloadbar.


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