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Online Redaktion, 31.12.2018 10:47

NÖ. Immer wieder kommt es in der Silvesternacht zu Unfällen mit Feuerwerkskörpern. Die Polizei gibt Sicherheitstipps.

Foto: Zodar/Shutterstock.com
Foto: Zodar/Shutterstock.com

Zum Jahreswechsel werden wieder unzählige Knallkörper und andere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Dabei sind einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, damit niemand gefährdet oder verletzt wird.

Die Polizei Niederösterreich kontrolliert, ob alle gesetzlichen Bestimmungen und Altersbeschränkungen eingehalten werden. Die Kontrollen werden bereits durchgeführt und werden noch bis Anfang Jänner 2019 andauern.

Nur Feuerwerkskörper aus dem Fachhandel

Pyrotechnikexperten des Entschärfungsdienstes des Einsatzkommandos Cobra/Direktion für Spezialeinheiten warnen vor dem Kauf und der Verwendung von gesetzlich nicht zugelassenen Böllern, da unter anderem Qualitätsstandards nicht gegeben sind. Feuerwerkskörper sollten daher nur im österreichischen Fachhandel erworben werden, der gesetzlich zugelassene Qualitätsfeuerwerkskörper, Fachberatung sowie Serviceleistungen anbietet.

Sicherheitshinweise für den Gebrauch von gesetzlich zugelassenen Feuerwerkskörpern

• Silvesterfeuerwerk nur im Fachhandel beziehen – dort sind rechtlich zulässige Qualitätsprodukte garantiert.

• Aufbewahrung nur in der handelsüblichen Originalverpackung oder in einem sicheren Behältnis, entfernt von Hitzequellen und sicher vor dem Zugriff von Unbefugten.

• Feuerwerkskörper von Kleinkindern fernhalten, größere Kindern über den richtigen Umgang und die Gefahren aufklären und Feuerwerkskörper nur unter Aufsicht verwenden lassen.

• Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch und äußerlich mängelfrei und vollständig erscheinen.

• Feuerwerkskörper niemals in Hosen- oder sonstigen Bekleidungstaschen tragen oder aufbewahren.

• Niemals in der Nähe von brennbaren, leicht entzündlichen oder explosionsgefährlichen Bereichen (z. B. Tankstellen, Flüssiggastanks, trockener Vegetation) verwenden.

• Die Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen und Feuerwerkskörper nur bestimmungsgemäß im Sinne der Sicherheitshinweise verwenden.

• Immer die erforderlichen und auf den Erzeugnissen angegebenen Mindestsicherheitsabstände einhalten. In (den) Zweifelsfällen den Händler fragen.

• Rauchverbot und kein offenes Feuer im Nahbereich von und beim Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen.

• Anzündung immer mit möglichst großem Körperabstand, d.h. mit ausgestrecktem Arm.

• Niemals einen Körperteil über Feuerwerkskörper halten, die ihre Effekte verschießen oder versprühen.

• Raketen niemals mit dem Stab in den Erdboden stecken. Raketen müssen leichtgängig und ohne Widerstand aufsteigen können. Freistehende Flaschen sind ungeeignet, da sie umkippen können – besser die Flasche in einen Getränkekasten stellen oder umkippsicher mit Kabelbinder an einem Holzpflock fixieren.

• Pyrotechnische Versager niemals ein zweites Mal anzünden oder weiter verwenden. Mindestens 10 bis 15 Minuten unverändert belassen.

• Vollständig ausgebrannte Karton- und Feuerwerksreste können nach einer vollkommenen Abkühlung über den Hausmüll entsorgt werden.

• Bei bedenklichen oder erheblichen Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen sofort ärztliche Hilfe holen.

Tierische Mitbewohner

Unsere tierischen „Mitbewohner“ sind besonders empfindlich, wenn es um laute Geräusche und Blitze geht. Daher sollte, wenn der Jahreswechsel näher rückt, die „Gassi-Runde“ früher gemacht werden. „Es gibt immer ein paar Übereifrige, die ihre pyrotechnischen Errungenschaften ausprobieren müssen. Nehmen Sie daher Ihren Hund immer an die Leine und halten Sie ihn in Ihrer Nähe (keine Schleppleine) um beruhigend auf diesen einwirken zu können. Ein plötzlicher Knall und Ihr Hund kann in Panik geraten. Ein Hund in Panik vergisst die beste Erziehung. Schließen Sie rechtzeitig Türen und Fenster, lassen Sie die Rollos herunter und ziehen Sie die Vorhänge zu. Schaffen Sie für Ihre Haustiere eine Rückzugsmöglichkeit um ihnen den Jahreswechsel leichter und erträglicher zu machen“, so die Landespolizeidirektion.


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