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Coronavirus: Weiterhin Gottesdienste, aber ohne Weihwasser, Friedensgruß und Mundkommunion

Online Redaktion, 11.03.2020 14:11

NÖ. Die Diözese St. Pölten will Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung angesichts der Corona-Präventionsmaßnahmen so gut wie möglich erhalten. Heute wurden die Pfarren über die Detailbestimmungen informiert. So wird es abgesehen von Personenobergrenzen bei Feierlichkeiten auch keinen Friedensgruß, kein Weihwasser und keine Mundkommunion mehr geben.

Foto: muratart/Shutterstock.com
Foto: muratart/Shutterstock.com

Die Maßnahmen sind im Wortlaut:

Die Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung sollen so gut wie möglich weitergehen, wobei die Vorgaben der Bundesregierung einzuhalten sind. Bei Gottesdiensten in Kirchen dürfen demnach nicht mehr als 100 Menschen mitfeiern, im Freien nicht mehr als 500. Die Umsetzung liegt in den Händen der Pfarrer und den ihnen rechtlich Gleichgestellten, der Kirchenrektoren sowie der Pfarrgemeinden. Pfarrliche Lösungen im Sinn der genannten Vorgaben werden vom Bischof und dem Konsistorium mitgetragen.

Der Bischof erteilt die Dispens von der Sonntagspflicht, sollte der Besuch des Sonntagsgottesdienstes aufgrund der derzeitig notwendigen Umstände nicht möglich oder angeraten sein.

Auch bei Begräbnissen gelten die Vorgaben hinsichtlich der Personenobergrenzen. Als Alternative mögen Abschiedsfeiern im familiären Kreis angeboten werden. Das Requiem kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.Diese Vorgaben gelten ebenfalls bei Taufen und Hochzeiten.

Im selben Zeitraum sind alle pfarrlichen und überpfarrlichen Veranstaltungen in den Pfarren der Diözese St. Pölten, unabhängig von der Anzahl der Beteiligten, abzusagen. Beispiele dafür sind: PGR-Sitzungen, Pfarrcafe, Fortbildungen, Seminare, Klausuren, Kirchenchorproben, Einkehrtage, Vorträge, Konzerte, Seniorenrunden, Fastensuppenessen, Elternabende, Eltern-Kind-Gruppen, Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Vorbereitungsstunden für die Sakramente.

Mund- und Kelchkommunion sind aus Präventionsgründen verboten. Die Kelchkommunion ist für Konzelebranten, Diakone und KommunionhelferInnen verboten.Die Kommunionspendung hat nur durch eine einzige Person zu erfolgen.

Die Weihwasserbecken sind zu leeren.

Der Friedensgruß durch Handreichung ist in diesem Zeitraum zu unterlassen.


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