Vignettenwechsel: Ein Best-of der Ausreden
NÖ. Mit 1. Februar ist es wieder so weit: Eine neue Autobahnvignette muss her. Die Mautaufsichtsorgane der Asfinag hören bei Kontrollen immer wieder sehr kreative Ausreden, wenn keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe angebracht wurde. Hier ein Best-of.

- „Hab nichts von der Vignettenpflicht in Österreich gewusst“
- „Hab nicht gewusst, wo man sich eine Vignette kaufen kann“
- „Das Navi hat mich auf die Autobahn gelotst“
- „Es ist umständlich, eine 10-Tages-Vignette von der Windschutzscheibe abzulösen“
- „Muss schnell ins Krankenhaus“
- „Keine Vertriebsstelle gefunden“
- „Keine Vignette an der Vertriebsstelle erhalten“
- „Vignettenpflicht-Schilder nicht gesehen“
- „Das ist nicht mein Auto.“
- „Hab“ ja eh die Sondermautstrecke bezahlt.“
- „Digitale Vignette: 'Ich habe mich bei der Eingabe ja nur um eine Ziffer geirrt.'“
Andere, absurde Ausreden in der Vergangenheit
- „Die Kinder haben beim Spielen die Vignette zerstört“
- „Der Hund hat die Vignette erwischt und zerbissen“
- „Vignette ist in der Handtasche der Ehefrau“
120 Euro für Ersatzmaut
Wird im Rahmen einer Vignettenkontrolle festgestellt, dass keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe aufgeklebt ist, so muss unmittelbar vor Ort eine Ersatzmaut an die Asfinag Mautaufsichtsorgane bezahlt werden. Für mehrspurige Fahrzeuge beträgt die Ersatzmaut 120 Euro, für einspurige 65 Euro. Dies gilt auch, wenn ein Fahrzeuglenker durch eine Automatische Vignettenkontrolle ohne gültige Vignette erfasst wird. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, wird eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemacht. Der Strafrahmen im Verwaltungsstrafverfahren kann sich bis zu 3.000 Euro erstrecken.


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