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WIENER NEUSTADT. Ein 28-jähriger Mann aus Wiener Neustadt wurde am 23. August 2025 gegen 15:30 Uhr von einer Zivilstreife der Verkehrsinspektion beobachtet, als er mit seinem Pkw im Freilandgebiet von Wiener Neustadt und anschließend in Bad Fischau viel zu schnell unterwegs war.

Symbolbild: OFC Pictures/stock.adobe.com
Symbolbild: OFC Pictures/stock.adobe.com

Die Landespolizeidirektion Niederösterreich gab bekannt, dass der Mann aus Niederösterreich mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt und weitere Verkehrsverstöße beging. Die Beamten stellten fest, dass das Fahrzeug bei erlaubten 50 km/h mit 131 km/h unterwegs war. Der Mann musste seinen Führerschein vorläufig abgeben, durfte die Fahrt nicht fortsetzen und sein Pkw wurde vorläufig sichergestellt.

Nächster Raser am Abend gestoppt

Berichten zufolge fiel den Beamten gegen 22:30 Uhr im Stadtgebiet von Wiener Neustadt ein weiteres Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der LB 17 auf. Bei der Nachfahrt durch eine Zivilstreife stellte sich heraus, dass der Pkw anstelle der erlaubten 50 km/h mit 120 km/h unterwegs war. Der Lenker, ein 20-jähriger Mann aus dem Bezirk Neunkirchen, erhielt ebenfalls eine vorläufige Führerscheinabnahme, und sein Fahrzeug wurde vorläufig sichergestellt. Beide Fahrzeuglenker werden nun der zuständigen Verwaltungsbehörde angezeigt.

Mögliche rechtliche Folgen

Solche extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten in Österreich als Verwaltungsübertretungen und können hohe Geldstrafen, Führerscheinentzug für mehrere Monate oder längerfristige Fahrverbote nach sich ziehen. Die vorläufige Sicherstellung der Pkw dient dazu, weitere Verkehrsverstöße zu verhindern. In besonders schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann die Verwaltungsbehörde auch den dauerhaften Entzug des Fahrzeugs anordnen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Autos nach Abschluss des Verfahrens versteigert werden.


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