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NIEDERÖSTERREICH. Große Erleichterung herrscht bei Tierschützern nach einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung um 51 beschlagnahmte Tiere. Die Vierbeiner müssen nicht zu ihrer Halterin zurück, gegen die ein Tierhaltungsverbot besteht.

Tamdana und Anastasia dürfen am Tierschutzhof Pfotenhilfe bleiben (Foto: Pfotenhilfe)
Tamdana und Anastasia dürfen am Tierschutzhof Pfotenhilfe bleiben (Foto: Pfotenhilfe)

Im Fall der im April 2025 in Niederösterreich beschlagnahmten 51 Tiere gibt es nun eine endgültige Entscheidung. Die Halterin, gegen die bereits ein rechtskräftiges Tierhaltungsverbot bestand, hatte gegen die Beschlagnahme Beschwerde eingelegt. Nun bestätigte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Maßnahme und wies die Beschwerde ab. Damit ist klar: Die 43 Pferde, sechs Lamas und Alpakas sowie drei Hunde dürfen nicht zur früheren Besitzerin zurückkehren. Sie waren auf einem Gestüt im Bezirk Neunkirchen unter schlechten Bedingungen gehalten worden und wurden daraufhin in sichere Verwahrung nach Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg gebracht.

Monatelange Ungewissheit beendet

Die Entscheidung löste große Erleichterung bei den Tierschützern aus. Die Pfotenhilfe, die zwei der schwer vernachlässigten Stuten – Tamdana und Anastasia – aufgenommen hatte, zeigte sich erleichtert über das Urteil. Die Pferde haben sich seit ihrer Rettung deutlich erholt und genießen nun artgerechte Betreuung. Eine Rückführung zur früheren Halterin wäre aus Sicht der Pfotenhilfe untragbar gewesen. Mit der Entscheidung ist die monatelange Unsicherheit beendet – alle beschlagnahmten Tiere dürfen in ihrer neuen Obhut bleiben und erhalten dort die notwendige Pflege und Zuwendung.

Verfahren wegen Tierquälerei läuft weiter

Unabhängig vom nun abgeschlossenen Verwaltungsverfahren läuft am Landesgericht Wiener Neustadt ein Strafverfahren wegen Tierquälerei gegen die Halterin. Die Pfotenhilfe ist dabei als Verfahrenspartei eingebunden, da durch die Versorgung der Tiere erhebliche Kosten entstanden sind. Die Organisation fordert deren Deckung und betont, dass die juristische Aufarbeitung noch andauert – für die betroffenen Tiere jedoch ist das Schlimmste endlich überstanden.


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