Seniorenbund OÖ spricht sich gegen Legalisierung der Sterbehilfe aus
OÖ. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob die Strafbarkeit der „Mitwirkung am Selbstmord“ ab 1. Jänner 2022 auf. Vier Antragsteller, darunter Schwerkranke und ein Arzt, hatten geklagt. Der OÖ Seniorenbund zeigt sich enttäuscht über diese Entscheidung. Dadurch sei menschliches Leben nicht mehr bedingungslos wertvoll.
„Wir müssen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Kenntnis nehmen, können sie aber nicht nachvollziehen – für uns ist das ein Damm- und Kulturbruch zugleich. Denn ab jetzt ist menschliches Leben nicht mehr bedingungslos wertvoll und als solches geschützt. Der Verfassungsgerichtshof hat aber den Auftrag an das Parlament mitgegeben, Missbrauch zu verhindern und hat damit dem österreichischen Parlament eine Mammutaufgabe übertragen. Maßnahmen, damit Betroffene - von Druck unbeeinflusst - entscheiden können. Da wünsche ich den Abgeordneten viel Glück, denn ob das geht, bezweifle ich heftig“, sagt der Landesobmann des OÖ Seniorenbundes Josef Pühringer.
Freier Wille nicht immer festzumachen
Er befürchtet, dass der Druck auf schwerkranke Hochbetagte oder Menschen mit Behinderungen steige. Der freie Wille sei bei Menschen, die schwer krank und womöglich depressiv sind, nicht leicht erkundbar. „Es darf kein Erwartungsdruck entstehen, es darf die Frage nie und nimmer gestellt werden, auch nicht indirekt – steht so ein Leben, wie du es leben kannst, noch für die Kosten, die es verursacht? Solche Zeiten haben wir hinter uns“, hält Pühringer fest.
Ausbau von Palliativmedizin
Dass Menschen in ausweglosen Situationen verzweifeln, lebensmüde werden und keinen Sinn mehr im Weiterleben sehen, verkenne der OÖ Seniorenbund nicht. In solchen Nöten brauche ein Mensch allerdings Beistand, Schmerztherapie, menschliche Nähe und seelsorgliche Begleitung. Die Palliativmedizin sollte ausgebaut und die Hospizbewegung gefördert werden. Der Schlüssel einer guten Sterbebegleitung liege in der Hospiz- und Palliativmedizin. Darüber hinaus bestehe noch die Patientenverfügung.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden