Arboö gibt Tipps, wie Wildunfälle vermieden werden
OÖ. Durch die Umstellung von der Winter- auf die Sommerzeit vergangenes Wochenende ist in den Morgenstunden vermehrt mit Wildwechsel zu rechnen. Wie Wildunfälle vermieden werden können, weiß der Arboö.

Nach dem Winter begeben sich Tiere auf die Suche nach Futter und neuen Revieren. Dabei kreuzen sie häufig den Weg motorisierter Menschen, vor allem in Waldgebieten, zwischen Feldern und Fluren. Tiere wie Rehe und Wildschweine sind bevorzugt in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv. Damit es nicht zu Zusammenstößen zwischen Tieren und Fahrzeugen kommt, hat der Arboö ein paar Tipps parat. So sollte in der Morgen- und Abenddämmerung mit reduziertem Tempo und vorausschauend mit permanenter Bereitschaft zu bremsen gefahren werden. Zum vorausfahrenden Fahrzeug gilt es, ausreichend Sicherheitsabstand einzuhalten.
Hupen, aber kein Fernlicht verwenden
Sieht man auf der Fahrt querendes Wild, sollte mehrmals kurz die Hupe betätigt werden. Von Dauerhupen oder Fernlicht sei laut Arboö hingegen abzusehen. „Dies irritiert das Wild und es kann passieren, dass es im Schock einfach mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt“, führt Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des Arboö aus. Hektische Reaktionen sollen überhaupt vermieden werden. Gefährliche Situationen würden etwa durch unkontrollierte Ausweich- und Bremsmanöver entstehen, bei denen das Auto auf die Gegenfahrbahn gerate.
Polizei muss bei Wildunfällen verständigt werden
Kommt es trotzdem zu einer Kollision mit einem Tier, müsse wie bei jedem anderen Unfall auch reagiert werden, sagt Harruk. „Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, bevor das Fahrzeug verlassen wird, Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls erste Hilfe leisten“. Darüber hinaus muss die Polizei bei einem Wildunfall verständigt werden, auch wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, mache sich laut Arboö wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekomme keinen Schadenersatz durch die Versicherung oder durch Sicherheitspässe, die eine Wildschadenvergütung im In- und Ausland beinhalten. Wer eine Kaskoversicherung für das Fahrzeug hat, soll auch diese über den Unfall informieren.
Ist die Polizei verständigt, so kontaktiert sie den zuständigen Jagdaufseher, der sich mit seinem Hund auf die Suche nach dem verletzten Tier macht. Ein angefahrenes, verletztes Tier sollte auf keinen Fall berührt werden. Es könne etwa zubeißen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes oder verletztes Wild darf auch nicht zum Tierarzt gebracht werden. Ansonsten mache man sich der Wilderei strafbar, warnt der Arboö abschließend.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden