Karfreitag als persönlicher Feiertag: Antrag bis 29. Dezember stellen
OÖ. Seit 2019 ist der Karfreitag für Arbeitnehmer mit evangelischer, methodistischer und altkatholischer Religionszugehörigkeit kein offizieller Feiertag mehr. Seither gibt es aber die Möglichkeit, einen persönlichen Feiertag pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Der Antrag dafür muss mindestens drei Monate davor gestellt werden - also bis 29. Dezember.
Beschäftigte können in Österreich, unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit, einmal pro Urlaubsjahr einen freien Tag selbst bestimmen. Dafür wird dann ein Tag aus dem bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen.
„Wer den Karfreitag als persönlichen Feiertag nutzen will, muss dies bis 29. Dezember bekannt geben“, macht Arbeiterkammer OÖ-Präsident Andreas Stangl aufmerksam.
Antrag schriftlich, bis zu drei Monate vorher
Die Bekanntgabe des persönlichen Feiertags muss mindestens drei Monate im Vorhinein schriftlich erfolgen, etwa per eingeschriebenem Brief oder vom Arbeitgeber bestätigter Übergabe. Auf ooe.arbeiterkammer.at gibt es dafür einen Musterbrief.
Am persönlichen Feiertag haben Beschäftigte einen Anspruch auf einen Urlaubstag – einseitig und ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann die Beschäftigten jedoch „ersuchen“, doch an diesem Tag zu arbeiten. Falls das getan wird, besteht Anspruch auf das Entgelt für die gearbeiteten Stunden und das Urlaubsentgelt. Es wird dann kein Urlaubstag aus dem bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen, aber das Bestimmungsrecht eines persönlichen Feiertags ist für dieses Urlaubsjahr verbraucht.
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