Arbeiterkammer OÖ unterstützt mit Betreuungs- und Mobilitätsbonus
OÖ. Mit ihren Direktleistungen wie etwa dem Betreuungs- und Mobilitätsbonus greift die AK Oberösterreich Mitgliedern finanziell unter die Arme.
„Gerade die Teuerung stellt viele Menschen vor große Probleme. Mit unserem Betreuungsbonus wollen wir Familien oder Alleinerziehende rasch und unbürokratisch entlasten“, so Arbeiterkammer OÖ-Präsident Andreas Stangl.
Betreuungsbonus
Der AK-Betreuungsbonus in Höhe von einmalig 150 Euro kann beantragt werden, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied der Arbeiterkammer OÖ ist und eine kostenpflichtige Kinderbetreuung in der Krabbelstube, im Kindergarten oder bei Tageseltern in Anspruch genommen wird. Ein Nachweis über die Kosten, eine Familienbeihilfebestätigung und eine Besuchsbestätigung der Betreuungseinrichtung sind notwendig.
Der Antrag kann online noch bis 30. Juni 2024 unter ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus gestellt werden. Bei Fragen: betreuungsbonus@akooe.at oder Tel. 050 6906-1615.
Mobilitätsbonus
„Mit dem Mobilitätsbonus unterstützt die Arbeiterkammer Oberösterreich Lehrlinge, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Deshalb ist der Mobilitätsbonus in Höhe von 100 Euro eine echte und konkrete Hilfe“, so Stangl.
Der AK OÖ-Mobilitätsbonus in Höhe von einmalig 100 Euro kann nur online beantragt werden, wenn der Antragsteller zwischen 1. September 2023 und 30. September 2024 zumindest teilweise als Lehrling in Oberösterreich beschäftigt ist, in diesem Zeitraum zumindest teilweise ein gültiges Jugendticket-Netz oder ein Klimaticket nachgewiesen werden kann und noch nicht 24 Jahre alt ist.
Alle Informationen zum AK OÖ-Mobilitätsbonus für Lehrlinge sowie das Antragsformular gibt’s auf www.fragdieak.at
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