Arbeiterkammer fordert Rückerstattung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung
OÖ. Im vierten Lockdown wurden Kinder teils wieder zu Hause betreut, dennoch sind Elternbeiträge zu entrichten. Die Arbeiterkammer Oö fordert vom Land OÖ, diese für November und Dezember zu übernehmen.

Die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen des Landes sind auch im Lockdown grundsätzlich für alle Kinder geöffnet. Eltern wurden aber von der Bildungsdirektion und dem Gesundheitsminister gebeten, ihre Kinder, dort wo es möglich ist, zu Hause zu lassen. Anfang des Monats Dezember werden bzw. wurden bereits allen Eltern die Elternbeiträge per Bankeinzug vom Konto abgebucht. Auch denjenigen, die ihre Kinder derzeit zu Hause betreuen. Ein Umstand, der laut AK-Präsident Andreas Stangl dringend geändert werden muss: „Die betroffenen Eltern dürfen unter keinen Umständen für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie aufgrund des Lockdowns nicht in Anspruch nehmen können.“
Die Beiträge dürften aber auch nicht an den einzelnen Gemeinden hängen bleiben. Daher müsse das Land Oberösterreich in diesen Fällen einspringen und die Beiträge für alle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie für Tageseltern übernehmen, fordert Stangl.
November und Dezember
Die Beiträge für November und Dezember könnten entweder rückerstattet oder von den Gemeinden bzw. den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen auf noch folgende Leistungen gutgeschrieben werden, schlägt Stangl vor. Alternativ könnte man auch auf die Verrechnung der letzten beiden Betreuungsmonate im laufenden Arbeitsjahr der Kinderbildung und -betreuung (September 2021 bis Ende August 2022) verzichten. „Egal wie, aber die Eltern müssen auf jeden Fall ihr Geld zurückbekommen, wenn sie ihre Kinder während des Lockdowns zuhause betreuen.“
Mit dem Aussetzen der Elternbeiträge würde von Seite des Landes ein kleiner, aber wichtiger Beitrag zur finanziellen Entlastung der Eltern geleistet.


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