OÖ. Wasserkraftwerke: Möglicherweise fehlen Naturschutzbewilligungen
OÖ/LINZ. Oberösterreichs Wasserkraft in Bedrängnis – nach Ansicht der Oö. Umweltanwaltschaft fehlen naturschutzrechtliche Bewilligungen bei oö. Wasserkraftwerken, wie LH-Stellvertreter Naturschutz-Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) am Freitag meldete. Betroffen sind davon insbesondere Großkraftwerke an der Donau, Enns und Traun.

In OÖ gibt es aktuell 28 Großwasserkraftwerke und rund 840 weitere wasserrechtlich erfasste Anlagen zur Stromerzeugung.
Laut aktuellen Anfragen der OÖ Umweltanwaltschaft bei den Bezirkshauptmannschaften aber gibt es, aus Sicht der OÖ Umweltanwaltschaft, Grund zur Annahme, dass ein erheblicher Teil der zwischen 1965 und 1982 errichteten Wasserkraftwerke keine naturschutzrechtliche Bewilligung aufweisen, die - nach Ansicht der Oö. Umweltanwaltschaft - notwendig gewesen wäre.
Entsprechende Anzeigen bzw. Aufforderungen zur Vorlage der naturschutzrechtlichen Bescheide gibt es aktuell bei zwei Kraftwerken an Donau und Enns.
„Bürokratische Spitzfindigkeiten“
Haimbuchner übt Kritik an dem von der OÖ Umweltanwaltschaft losgetretenen Verfahren. „Seit Monaten werden sowohl auf Ebene der Bezirksverwaltungsbehörden, als auch in der Naturschutzabteilung des Landes OÖ Ressourcen und Kräfte gebunden. Gerade die Bezirkshauptmannschaften hatten und haben in Zeiten der Pandemie wirklich etwas Besseres und Wichtigeres zu tun, als im Archiv nach alten Akten zu wühlen, um nach Verfahrensvorschriften aus den 60er Jahren zu fahnden.“
Heute sei es schwer nachzuvollziehen, warum es vor 60 Jahren möglicherweise verabsäumt worden sei, naturschutzrechtlichen Bewilligungen einzuholen. Auch der diesbezügliche Aktenbestand sei teilweise lückenhaft bzw. schwer auffindbar. Haimbuchner sieht „bürokratische Spitzfindigkeiten“ und fürchtet, dass 50 bis 60 Jahre alte Wasserkraftwerke mit „millionenschweren Auflagen“ belastet werden könnten.
Land prüft
Das Land OÖ prüfe derzeit, ob nach damaliger Rechtslage eine solche naturschutzrechtliche Bewilligung zwingend erforderlich gewesen wäre und die Rechtsansicht der OÖ Umweltanwaltschaft auf ihre naturschutzrechtliche Plausibilität. Die Experten des Landes würden die Rechtsauffassung der Umweltanwaltschaft aber tendenziell eher nicht teilen, so Haimbuchner. Die ersten Ergebnisse sollen in Kürze mit der OÖ Umweltanwaltschaft besprochen werden.
Achleitner: „Beschleunigen, statt Hürden aufbauen“
Energie-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) sieht dies ähnlich wie Haimbuchner: „Die Wasserkraft ist eine Säule der Energiewende und deren Ausbau sollte deshalb weiter beschleunigt werden, anstatt unnötige Hürden aufzubauen“, kommentiert dieser.
Er geht geh jedenfalls davon aus, dass die Wasserkraftwerke in OÖ auf der Basis rechtsgültiger Bescheide errichtet worden sind. „Anstatt nachträglich irgendwelche Beschränkungen aufzuerlegen, sollte vielmehr gemeinsames Ziel sein, das Repowering bestehender Wasserkraftanlagen zu beschleunigen und zu erleichtern. Ein wichtiger Schritt dazu wäre die zeitliche Befristung von UVP-Verfahren auf maximal zwei Jahre“, unterstreicht Achleitner.
Laut dem Energie-Landesrat erzeugen die wasserrechtlich erfassten Wasserkraftanlagen in OÖ 72 Prozent des oö. Stromverbrauchs.


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