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Tips Logo Online Redaktion, 26.07.2023 20:00

Ende Mai waren österreichweit rund 13.300 Personen mit Behinderungen beim AMS arbeitslos gemeldet. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellt für das AMS fest, ob jemand „arbeitsunfähig“ ist. Sobald eine solche „Arbeitsunfähigkeitsfeststellung“ vorliegt, werden betroffene Personen nicht von den Services des AMS erfasst.

 (Foto: Weihbold)
(Foto: Weihbold)

Die Arbeitsunfähigkeit äußert sich darin, dass die Betroffenen nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen können, da Arbeitsfähigkeit dafür wiederum eine Voraussetzung darstellt. Auch Jugendliche bzw. Personen unter 25 Jahren mit gewissen körperlichen bzw. intellektuellen Behinderungen werden aktuell nach Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht vom AMS betreut und können daher nicht auf Angebote des AMS zurückgreifen. Zusätzlich besteht dann kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es bleibt als Ausweg nur die Hilfeleistung nach den Landesbehindertengesetzen, da das AMS an die Beurteilung der PVA gebunden ist. Sind diese Jugendlichen erst einmal im Bereich der Behindertenhilfe der Länder platziert, ist die Rückkehr in Richtung Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt schwierig.

Mehr Flexibilität beim Zugang zu AMS-Programmen trotz Arbeitsunfähigkeit

In Zukunft sollen Jugendliche und Personen unter 25 Jahre trotz fehlender Arbeitsfähigkeit vom Arbeitsmarktservice betreut und vorgemerkt werden sowie entsprechende Dienstleistungsangebote in Anspruch nehmen können. Schritt für Schritt werden nun entsprechende Angebote geschaffen. Darüber hinaus soll der Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht werden, sofern die Anwartschaft erfüllt ist. „Inklusion am Arbeitsplatz ist nicht nur ein Akt der Fairness, sondern auch eine Investition in die Zukunft. Denn wenn wir junge Menschen von Anfang an unterstützen und befähigen, ihre Talente und Ideen einzubringen, schaffen wir eine Gesellschaft, die auf Innovation, Kreativität und nachhaltigem Erfolg aufbaut. Daher müssen wir bestehende Barrieren abbauen und insbesondere junge Menschen auf ihrem frühen beruflichen Weg unterstützen. Nur so kann volle Inklusion am Arbeitsmarkt gelingen. Mit den geplanten Änderungen erhalten noch mehr junge Menschen Zugang zu Angeboten und Ausbildungen des AMS“, sagt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.


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