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FP-Haimbuchner zu EU-Energieplänen: „Die bewusste Zerstörung unserer heimischen Energiepolitik“

Tips LogoNora Heindl, 25.07.2023 17:13

OÖ. Mit scharfen Worten kritisiert Oberösterreichs Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner die aktuellen Entwicklungen im Bereich der EU-Energiepolitik. Konkret geht es um den Delegierten Akt C(2023) 1086 der Europäischen Kommission, der im Kern die Voraussetzungen für die Herstellung von „grünem“ Wasserstoff festlegt. 

FPÖ-Landesparteiobmann Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (Foto: Weihbold)
FPÖ-Landesparteiobmann Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (Foto: Weihbold)

Um als „grün“ zu gelten, muss der zur Herstellung von Wasserstoff verwendete Strom CO2-neutral sein und selbst erzeugt werden – darf also nicht einfach vom Markt zugekauft werden. Zumindest dann nicht, wenn die Erzeugungsanlage älter als 36 Monate ist. Eine Ausnahmeregelung für das Alter der Anlage besteht für Strom, der weniger als 18g CO2 pro Megajoule aufweist – eine Ausnahme, die auf Atomkraftwerke abzielt. Folglich braucht man zur Erzeugung des „grünen“ Stroms eine eigene Ökostromanalage, was realistisch betrachtet in Österreich kaum möglich sei, so Haimbuchner.  „Damit wird unter dem Deckmantel von Ökologisierung ein Kniefall vor der Atomlobby vollzogen“, kritisiert Haimbuchner. Und weiter: „Als die sogenannte EU-Taxonomieverordnung zu Grüner Energie verabschiedet wurde, bei der Atomstrom plötzlich als ‚grün‘ klassifiziert wurde, war die Aufregung groß und die Bundesregierung ist medienwirksam und mit großem TamTam gegen diese Verordnung ins Feld gezogen. Dabei wusste sie zu dem Zeitpunkt aber längst, dass sie hierbei nichts ausrichten wird können. Umso erstaunlicher ist es, dass genau jene Bundesregierung nun zu den jüngsten und ebenso brisanten Entwicklungen in der EU-Energiepolitik schweigt. Denn erst vor Kurzem ist ein Delegierter Akt in Kraft getreten, der die Atomkraft erneut gegenüber anderen Energiearten besserstellt und der mindestens genau so problematisch ist wie die EU-Taxonomieverordnung“.

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