Einigung in der Sozialwirtschaft: Plus von 9,2 Prozent
Ö/OÖ/NÖ. In der dritten Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) - Beschäftigte im privaten Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich - ist es zu einer Einigung gekommen: Steigerung um 9,2 Prozent, der neue Mindestlohn liegt bei 2.067,40 Euro.

„Die Kollektivvertragsverhandlungen sind dabei in der Nacht auf Dienstag in der geplanten Zeit, nach harten, aber konstruktiven und fairen Verhandlungen, erfolgreich abgeschlossen worden. Die Vertreter der SWÖ und der Gewerkschaften GPA und vida haben sich auf eine Entgelterhöhung von 9,2 Prozent geeinigt“, teilt die SWÖ mit.
„Wichtiges sozialpolitisches Signal“
„Mit der Erhöhung über der Inflationsrate senden wir auch ein wichtiges sozialpolitisches Signal aus“, so SWÖ-Vorsitzender Erich Fenninger. „Wir wissen, dass unsere Beschäftigten im vergangenen Jahr besonders unter der Teuerung gelitten haben. Gleichzeitig sind wir bereits jetzt und auch in Zukunft sehr gefordert, Arbeitskräfte zu gewinnen. Durch diese Entgelterhöhung wollen wir beide Probleme adressieren“.
„Mit dem vorliegenden Abschluss werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell entlastet. Eine Sozialarbeiterin mit zehn Dienstjahren verdient nun monatlich bei Vollzeit beispielsweise über 300 Euro mehr. Die Gehaltserhöhungen nehmen vielen Beschäftigten, die sich ihr Leben nur noch schwer leisten können, Sorgen und federn die Teuerung ab“, so Eva Scherz, Verhandlerin für die Gewerkschaft GPA.
Michaela Guglberger, Verhandlerin für die Gewerkschaft vida, ergänzt: „Dieser Abschluss war nur durch unseren Zusammenhalt machbar. Wir bedanken uns bei allen, die an den Betriebsversammlungen teilgenommen und so den Druck verstärkt haben. Gleichzeitig ist dieser Abschluss der Beweis, dass die Sozialpartnerschaft in unserer Branche funktioniert. Im Rahmen von respektvollen Verhandlungen haben wir ein Ergebnis zustande gebracht, das sich sehen lassen kann.“
Auch Verbesserungen im Rahmenrecht
Neben der Entgelterhöhung wurden auch Verbesserungen im Rahmenrecht vereinbart:
- Die Bezahlung während der Nachtbereitschaft wird angehoben.
- Der Zuschlag für Einspringen wird um 15 Prozent erhöht und kommt öfter zur Anwendung.
- Die Regelung für den Anspruch auf Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (SEG-Zulage) wird verbessert.
- Die Anerkennung ausländischer Ausbildungen wird verbessert.
- Bestimmte Vordienstzeiten werden verbessert angerechnet.
- Die Zuschläge auf Mehrarbeitsstunden kommen bereits ab acht Mehrstunden (bisher 16) zu tragen (Reduktion der „Pufferstunden“).
- Beschäftigte in der Frühförderung werden in Verwendungsgruppe 8 eingereiht, wodurch viele mehr Gehalt erhalten.
Die Änderungen im Kollektivvertrag Sozialwirtschaft werden mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten.
Landeshauptmann Stelzer und Sozial-Landesrat Hattmannsdorfer: Land Oberösterreich sowie Städte- und Gemeindebund tragen mit
„Für uns ist klar, dass wir die zwischen den Sozialpartnern vereinbarten kollektivvertraglichen Entgelterhöhungen in der Sozialwirtschaft mittragen. Die vielen Organisationen im Sozialbereich, die tagtäglich in unserem Auftrag unser Sozialsystem mit Leben füllen, brauchen diese Sicherheit“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (beide ÖVP). Gemeinsam mit Städtebundpräsident Bürgermeister Klaus Luger und Gemeindebundpräsident LAbg. Bürgermeister Christian Mader hat man sich darauf geeinigt.
„Die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialwirtschaft sind die tragenden Säulen unseres Sozialsystems, deren vereinbarte Gehaltserhöhungen sollen nicht zulasten der Qualität der Angebote gehen - darum stellen wir die notwendigen Mittel zur Verfügung“, so Stelzer.
„Unsere Beschäftigten im Sozialbereich leisten mit viel Engagement und Hingabe Unglaubliches für unser ‚Soziales Oberösterreich‘. Ich begrüße daher besonders, dass der Zuschlag für kurzfristige Vertretungen um 15 Prozent erhöht wird. Denn diese Flexibilität ist ein besonderer Ausdruck von Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein, das wir in besonderem Maße wertschätzen“, so auch Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.
Steigerung im Sozialressort-Budget berücksichtigt
Mit der Steigerung um 9,2 Prozent verbunden sind für die vielen Unternehmen und Organisationen im privaten, meist gemeinnützigen, Sozialbereich, erhebliche Steigerungen der Personalkosten. Diese wurden im Budget des Sozialressorts berücksichtigt und werden kommende Woche dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Das Land Oberösterreich sowie die Städte und Gemeinden finanzieren zu einem großen Teil den Sozialbereich und damit auch unmittelbar die dort anfallenden Personalkosten. In jenen Bereichen, in denen auf Basis eines konkreten Leistungsvertrages/-vereinbarung im Auftrag des Landes und der Gemeinden Leistungen erbracht werden, sollen die entstehenden Personalkosten abgedeckt werden.


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