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Tips Logo Online Redaktion, 26.12.2023 15:17

OÖ. Bäcker, Fleischer, Greißler oder auch Kaffee- und Wirtshaus: Die Nahversorgerförderung des Landes OÖ wird ab 2024 auf bis zu 100.000 Euro erhöht. Gefördert werden insbesondere die Neuerrichtung eines Betriebes, die Modernisierung und Erweiterung eines Betriebes, die Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung sowie Betriebsübernahmen. 2023 wurden 119 Anträge auf eine Nahversorgerförderung gestellt. Eine Gesamtfördersumme von 1,74 Millionen Euro wurde ausbezahlt.

Symbolfoto: Die Nahversorgerförderung wird ausgeweitet. (Foto: Sergey/stock.adobe.com)
Symbolfoto: Die Nahversorgerförderung wird ausgeweitet. (Foto: Sergey/stock.adobe.com)

„Mit der Erhöhung der Förderung wollen wir zum einen die Nahversorgung sicherstellen und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärken, sie soll zum anderen aber auch ein klares Signal sein: Unsere Ortszentren sind uns ein echtes Anliegen, sie sind mehr als das geografische Zentrum einer Gemeinde, sondern Orte des Miteinander und der Gemeinschaft, hier findet das Leben statt“, so Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP).

Bis zu 100.000 Euro

Betriebe können für Investitionen bis zu 100.000 Euro Landes-Förderung bekommen. Erhöht wird ab 1. Jänner 2024 sowohl die Basisförderung für Nahversorger, als auch der Nachhaltigkeitsbonus, der für Projekte mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt gewährt wird.

  • die Basisförderung wird von bisher maximal 45.000 Euro auf künftig maximal 60.000 Euro erhöht
  • der Nachhaltigkeitsbonus wird von bisher maximal 30.000 Euro auf künftig maximal 40.000 Euro angehoben

„Betriebe, die sämtliche Förderschwerpunkte erfüllen, können damit bis zu 100.000 Euro an Förderungen erhalten“, so Achleitner.

Gefördert werden insbesondere die Neuerrichtung eines Betriebes, die Modernisierung und Erweiterung eines Betriebes, die Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung sowie Betriebsübernahmen.

Fünf Kategorien

Künftig wird die bestehende Förderung für Nahversorger auch in fünf separate Unterstützungskategorien aufgeteilt: Bäckerei-, Fleischerei-, Konditorei-, Greißlerei- und Gastro-Förderung. Greißlerei-Betriebe müssen ein Vollsortiment anbieten. Damit soll den Betrieben eine noch präzisere Nutzung der jeweiligen Förderung ermöglicht werden.


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