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Ö/OÖ. Menschen mit Behinderungen sollen langfristig Lohn anstelle von Taschengeld erhalten. Für erste Schritte zur Umsetzung stellt die Bundesregierung 36 Millionen Euro zur Verfügung. Das gaben Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher der ÖVP August Wöginger am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat bekannt.

Sozialminister Johannes Rauch (r., Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Mittwoch. (Foto: BKA/Tarek Wilde)

Mit den 36 Millionen Euro sollen Projekte in den Ländern finanziert werden, die Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen, auch wenn sie einen großen Bedarf an Unterstützung haben. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den Ländern, die ein Drittel zur Finanzierung beisteuern sollen. Somit sollen gesamt 54 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Auch bestehende Angebote des Arbeitsmarktservice für den beruflichen Einstieg von Menschen mit Behinderungen werden angepasst. Die Gespräche über eine generelle Systemumstellung auch in tagesstrukturellen Einrichtungen der Länder würden weitergeführt.

Förderung für neue und bestehende Projekte

Gefördert werden sollen neue oder bereits bestehende Projekte in den Ländern. Dazu zählen grundsätzlich:

  • Inklusive Arbeitsmodelle: Menschen mit Behinderungen sind in Unternehmen tätig, in denen der Arbeitsplatz individuell an sie angepasst ist. Für diese Tätigkeit erhalten sie ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Die Barrierefreiheit wird entweder vom Unternehmen selbst oder durch kostenlose Unterstützungsangebote des Sozialministeriumservice sichergestellt.
  • Integrative Arbeitsmodelle: Menschen mit Behinderungen werden zwar noch in Einrichtungen betreut oder sind im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, sie sind aber in Gruppen im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen am regulären Arbeitsmarkt oder etwa bei Gemeindeämtern tätig. Dafür erhalten sie ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert.
  • Werkstätten*plus: Menschen mit Behinderungen im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen in der Struktur oder Organisation ihrer Einrichtung tätig. Dafür erhalten sie auch ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert.

Die genauen Kriterien der Richtlinie werden in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Ländern und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen erarbeitet.

Hattmannsdorfer begrüßt Ministerratsbeschluss

Oberösterreichs Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) begrüßt den Beschluss. „Es ist unser erklärtes Ziel, dass Menschen mit Behinderungen eine bessere Chance am ersten Arbeitsmarkt bekommen. Unsere bereits sehr guten Angebote bauen wir aktuell in einem Prozess 'Arbeit und Inklusion' mit allen Beteiligten intensiv aus, mit dem Ziel noch mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung zu vermitteln. Wir werden jedenfalls Projekte beim Bund einreichen, um die nun zur Verfügung gestellten Mittel für noch mehr Chancengleichheit in Oberösterreich einzusetzen.“

In Oberösterreich wurde 2023 der Prozess „Arbeit und Inklusion“ gestartet. Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer OÖ werden in einem Beteiligungsprozess Menschen mit Beeinträchtigung und Firmen, die bereits Vorreiter bei der Inklusion sind, eingebunden. Der Prozess wird in Kürze abgeschlossen, die Ergebnisse werden in der Folge präsentiert.


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