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Tips Logo Online Redaktion, 23.02.2025 07:54

OÖ: Immer wieder taucht unter anderem das Kreuz auf, wenn es im Vorwahlkampf darum geht, politisches Kleingeld zu schürfen. Die Rechtslage dazu ist denkbar klar.

 (Foto: Ilgun/stock.adobe.com)
(Foto: Ilgun/stock.adobe.com)

„In den Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen sowie Berufsschulen ist in allen Klassenräumen vom gesetzlichen Schulerhalter ein Kreuz anzubringen“, steht im oö. Pflichtschulorganisationsgesetz. Dort heißt es weiter: „Als staatliche Symbole sind in jedem Klassenraum das Bundeswappen und das Landeswappen sowie in jeder Schule ein Bild des Bundespräsidenten und ein Bild des Landeshauptmannes anzubringen.“ Gesetzlicher Schulerhalter einer öffentlichen Volksschule, Mittelschule, Sonderschule oder Polytechnischen Schule sowie einer öffentlichen Klasse, eines öffentlichen Kurses oder einer öffentlichen Heilstättenschule ist die Gemeinde, in deren Gebiet die Schule ihren Sitz hat.


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Annemarie M.
Annemarie M.
01.03.2025 08:27

Kreuz mit dem Kreuz

Es gibt kein Problem mit dem Kreuz. Es gibt Probleme Mit linken Antichristen, Kulturzerstörer und Bevölkerung Austauscher!

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Annemarie M.
Annemarie M.
01.03.2025 08:27

Kreuz mit dem Kreuz

Es gibt kein Problem mit dem Kreuz. Es gibt Probleme Mit linken Antichristen, Kulturzerstörer und Bevölkerung Austauscher!