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Beim Oö. Hundehaltegesetz wird nachgebessert

Tips Logo Karin Seyringer, 13.11.2025 16:19

OÖ/LINZ. Das Oö. Hundehaltegesetz war am Donnerstag Thema im oö. Landtag, geforderte Anpassungen seien bereits in Auftrag, wie der zuständige Landesrat Martin Winkler (SPÖ) mitteilt. 

Symbolfoto (Foto: connel_design/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: connel_design/stock.adobe.com)

„Das neue Hundehaltegesetz wirkt – und wir greifen Herausforderungen, die in der Praxis sichtbar werden, rasch und konsequent auf“, so Winkler im Zuge der Landtagssitzung.

22 behördliche Abnahmen

Seit Inkrafttreten des neuen Oö. Hundehaltegesetzes 2024 wurden laut Winkler 22 behördliche Abnahmen von Hunden verfügt. 

Gleichzeitig hätten die ersten Monate im Vollzug einige Punkte aufgezeigt, die nachgeschärft werden müssten. „Die Überarbeitung der Hundehalteverordnung wurde bereits vor drei Wochen beauftragt, insbesondere um die Ausbildungsfragen bei Diensthundeführern klar abzubilden.“

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Weitere Herausforderungen

Auch weitere Herausforderungen haben sich in der Praxis gezeigt: 

  • Unterstützung der Gemeinden: Die Direktion für Inneres und Kommunales leistet intensive Aufklärungsarbeit, um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen. So konnten beispielsweise Unklarheiten bezüglich der Mindestdeckungssummen bei Haftpflichtversicherungen bereinigt werden.
  • Verhaltensmedizinische Evaluierung: Tierärzte benötigen für eine treffsichere Gefährdungsbeurteilung belastbare Informationen. Derzeit beruhen diese auf Angaben der Hundehalter. „Dies führt mitunter zu Problemen, wenn Vorfälle verschwiegen werden“, begründet Landesrat Winkler.
  • Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP): Auch bei der neu eingeführten Alltagstauglichkeitsprüfung gibt es erste Erfahrungen und daher auch Überlegungen, wie das System verbessert werden kann– etwa bei medizinischen Problemen von Hundehaltern oder wenn die ATP zeitlich vor einer tierärztlichen Bestätigung abgelegt wurde.
  • Ausnahmen von der Maulkorbpflicht: Derzeit sind nur Atemwegserkrankungen berücksichtigt. Aus der Praxis kommt die Anregung, die Ausnahme generell auf gesundheitliche Gründe (zum Beispiel nach Operationen im Kopf-/Halsbereich) auszudehnen, wenn ein veterinärmedizinisches Attest vorliegt.

„Umsichtig nachbessern“

Eine umfassende Weiterentwicklung des Gesetzes könne erst nach einer ausreichenden Vollzugsphase erfolgen, „da viele Verfahren erst nach mehrfacher Durchführung aussagekräftige Daten liefern“, heißt es. „Wir haben ein strenges und funktionierendes Gesetz, das die Sicherheit der Bevölkerung erhöht. Jetzt geht es darum, umsichtig nachzubessern, wo die Praxis Verbesserungspotenzial zeigt“, so Winkler.


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