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Steuern sparen leicht gemacht: ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner startete 20. Info-Tour durch den Bezirk

Markus Hochgatterer, 02.03.2019 14:26

BEZIRK PERG. ÖAAB-Bezirksobmann Bürgermeister Max Oberleitner tourt heuer bereits das 20. Jahr durch den Bezirk, um den Menschen bei der Arbeitnehmerveranlagung zu helfen. Die erste Woche der ÖAAB-Steuerinfoabende im Bezirk Perg verlief äußerst erfolgreich - über 100 Besucher kamen zu den Steuervorträgen in St. Georgen an der Gusen, Baumgartenberg oder Pabneukirchen und holten sich dabei Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung.

In St. Georgen/Gusen fand im GH Saboutage am 25. Februar der Auftakt zu den acht ÖAAB Steuervorträgen im Bezirk Perg statt. Foto: ÖAAB St.Georgen/Gusen

„Ich werde oft gefragt, warum ich mir das antue - denn ich bin für die Bevölkerung nicht nur zu den Vorträgen da, sondern auch jeden Mittwoch nachmittags bei meinen Sprechtagen – wenn man einem Schwerkranken Menschen, einer alleinerziehenden Mutter oder einer kinderreichen Familie zeigen kann, wie sie Steuern sparen können, dann baut mich das auch persönlich auf. Die Steuervorteile sind oft viel höher als diverse Förderungen. Die Betroffenen sind dafür sehr dankbar!“, so Max Oberleitner.

Beratungsschwerpunkt: Familienbonus Plus  

Das Interesse am neuen Familienbonus Plus ist heuer bei den Steuerinfoabenden besonders groß. So gab es viele Fragen dazu, was man tun muss, um die 1.500 Euro Steuervorteil je Kind unter 18 Jahren zu erhalten. Es gibt grundsätzlich zwei Wege, um den seit 1.1.2019 wirksamen Familienbonus Plus auszuschöpfen. So ist es mit dem E30 Formular möglich, dass der Arbeitgeber bereits über die Lohnverrechnung bis zu 125 Euro Steuervorteil je Monat beim Gehalt berücksichtigt. Da der Familienbonus Plus einer monatlichen Betrachtungsweise unterliegt, ist es auch möglich, den Steuervorteil aliquot unterjährig z.B. ab jenem Monat zu beantragen, in dem ein Kind auf die Welt kommt. „Das ist ein riesen Vorteil der neuen Regelung“, so ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner, der in diesem Zusammenhang darauf verweist, dass die meisten anderen steuerlichen Vorteile für Familien (z.B. Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskosten etc.) bisher nur dann gewährt wurden, wenn man mindestens sieben Monate im Jahr für ein Kind die Familienbeihilfe bezogen hat - das ist beim Familienbonus Plus eben nicht der Fall, denn dieser gebührt aliquot bis zu 125 Euro je Monat und Kind.

Eltern mit niedrigem Einkommen müssen aufpassen, dass sie keinen Steuervorteil verschenken  

Da der Familienbonus ein Steuerbonus ist, müssen Eltern mit niedrigem Einkommen aber aufpassen, dass sie keinen Steuervorteil verschenken. Man kriegt pro Kind innerhalb der Familie bis zu 1.500 Euro Lohnsteuer refundiert, wenn man mit seinem Einkommen auch mindestens so viel Lohnsteuer bezahlt hat. Ab 1.708 Euro monatlichem Bruttoeinkommen schöpft man bereits den Familienbonus Plus von 1.500 Euro voll aus. Achtung: Nicht eingerechnet ist dabei, wenn jemand steuerfreie Zulagen bezieht oder Anspruch auf sonstige steuerliche Begünstigungen wie Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben hätte. Es macht daher in vielen Familien Sinn, den Familienbonus zwischen den (Ehe)Partnern 1:1 aufzuteilen. Wer keine Lohnsteuer zahlt, und/oder an 11 Monaten im Jahr keiner Beschäftigung nach geht, hat keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus. Für Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen gibt es jedoch den sogenannten Kindermehrbetrag in Höhe von 250 Euro pro Kind und Jahr.

Weitere Beratungsabende  

Wer Fragen zu diesem oder anderen Steuerthemen hat, sollte einen der nächsten ÖAAB-Steuerabende besuchen. Am 7. März um 19.30 Uhr beim Kirchenwirt in Ried/Riedmark, am 10. März um 10 Uhr im GH Revier in Windhaag bei Perg, am 11. März um 19 Uhr im GH Mühlviertlerblick in Allerheiligen oder am 12.März um 19.30 Uhr im GH Tinschert in Schwertberg.


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