Waffenbesitzer aus Rainbach: Untersuchungshaft verlängert
RAINBACH. Bis 20. Mai wurde die Untersuchungshaft des jüngst festgenommenen 65jährigen Besitzers von Schusswaffen und Kriegsmaterial verlängert. Tatbegehungsgefahr als Haftgrund wurde als weiterhin gegeben angesehen.

In der Haftverhandlung vom Montag, 20. April, wurde die Untersuchungshaft des 65jährigen verlängert, der am 4. April wegen des unbefugten Besitzes von mindestens 35 Stück Pistolen und Revolver der Kategorie B, unbefugten Besitzes von Kriegsmaterial (mindestens zehn vollautomatische und funktionsfähige Schusswaffen der Kategorie A), und des Verdachts der Überlassung einer größeren Zahl von Schusswaffen der Kategorie B oder Kriegsmaterial an andere, verhaftet worden war.
Beschuldigter nahm sich Bedenkzeit
Bei der Hausdurchsuchung waren die Schusswaffen und das Kriegsmaterial aufgefunden und sichergestellt worden. Der Beschuldigte ist zum Erwerb und Besitz der sichergestellten Waffen geständig, behauptet aber, solche Waffen nie weitergegeben zu haben. Da der Beschuldigte die angelasteten Tathandlungen seit bereits 30 Jahren verwirklicht, sei weiterhin eine Tatbegehungsgefahr gegeben. Angesichts des drohenden Strafrahmens von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe sei die Fortsetzung der Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Beschuldigte nahm sich Bedenkzeit. Es gilt die Unschuldsvermutung.


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