Fristwidrig gekündigt: 6.700 Euro für Arbeiter aus dem Bezirk Ried erkämpft
BEZIRK RIED. Ein Betrieb aus dem Hausruckviertel hat einen Facharbeiter aus dem Bezirk Ried über Monate hinweg zu niedrig eingestuft und ihm fristwidrig gekündigt. Die Arbeiterkammer (AK) machte die offenen Ansprüche geltend und erkämpfte mehr als 6.700 Euro.
Nach seiner Kündigung ließ der Arbeiter aus dem Bezirk Ried seine Endabrechnung von der Arbeiterkammer prüfen. Dabei zeigte sich: Die gesetzliche Kündigungsfrist war nicht eingehalten worden. Zusätzlich stellte sich heraus, dass der Mann während seiner gesamten Beschäftigungsdauer von etwas mehr als einem halben Jahr falsch eingestuft worden war. Die Arbeiterkammer forderte daraufhin neben der Lohndifferenz eine Kündigungsentschädigung ein.
Falsche Einstufung
Der Arbeitgeber argumentierte zunächst, der Arbeiter habe lediglich allgemeine Montagetätigkeiten ausgeführt und sei daher korrekt eingestuft gewesen. Dem hielt der Betroffene seine absolvierte Werkmeisterprüfung, mehrere Zusatzqualifikationen sowie eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung entgegen. So identifizierte er regelmäßig Konstruktionsfehler, nahm selbstständig Modifikationen an Werkstücken vor, arbeitete unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und baute anhand von Zeichnungen Maschinen und Maschinenteile zusammen.
Arbeiterkammer setzte Forderungen durch
Mit diesen Argumenten intervenierte die Arbeiterkammer erneut. Das Unternehmen lenkte ein und erkannte die Forderungen an. Am Ende erhielt der Facharbeiter eine Nachzahlung von mehr als 6.700 Euro.
„Der Fall zeigt, dass es sich immer lohnt, die Endabrechnung in der AK kontrollieren zu lassen“, sagt Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl. Und selbst wenn sich Arbeitgeber vorerst weigern, ihre Beschäftigten korrekt zu bezahlen, bleiben wir hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht.“
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