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Neues Jagdgesetz: Bauernvertreter in der Region sind geteilter Meinung

Leserartikel Christian Hartl, 25.11.2016 13:24

BEZIRK ROHRBACH. Obwohl das reformierte Jagdgesetz zwischen 13. und 15. Dezember im Landtag wohl mit den Stimmen aller vier vertretenen Parteien beschlossen wird, übt UBV-Landwirtechef Karl Keplinger Kritik daran. Er gleubt, dass Bauern und Grundbesitzer benachteiligt werden.

Der Unabhängige Bauernverband befürchtet Nachteile für Grundbesitzer. (c) Wodicka
Der Unabhängige Bauernverband befürchtet Nachteile für Grundbesitzer. (c) Wodicka

Weniger Bürokratie, schärfere Sanktionsmöglichkeiten für sogenannte „schwarze Schafe“ unter Jägern und eine Änderung bei der Frage wer beim Streit um die Wildschäden die Kosten für Gerichtsprozesse zahlt. Das sind, grob zusammengefasst, die wichtigsten Punkte, die bei der Reform des Jagdgesetzes wohl von allen vier Parteien im Landtag beschlossen werden. Gerade aber der letzte Punkt scheint für Karl Keplinger, dem Chef des Unabhängigen Bauernverbandes (UBV) ein Ärgernis zu sein: Obwohl der Jäger auch künftig die Kosten für Gerichtsprozesse bezahlen müssen, ändert sich die Sachlage, wenn der Grundbesitzer mehr als die doppelte Schadenshöhe angibt. Dann muss sich auch der Geschädigte daran beteiligen.

Angst vor Prozesskosten

Keplinger befürchtet, dass die Landwirte dann den Kürzeren ziehen. „Weil die Anwalts- und Gerichtskosten meistens zehnmal so hoch sind wie der Wildschaden, wird jeder Kläger indirekt dazu gezwungen die Schadenshöhe möglichst niedrig anzusetzen“, heißt es dazu von Keplinger.

Gelungener Kompromiss

Dass das neue Jagdgesetz keinesfalls die Lage der Grundbesitzer verschlechtert, meint Georg Ecker, VP-Landtagsabgeordnete und Obmann der Bezirksbauernkammer, der in dieser Gesetzesreform einen „gelungenen Kompromiss zwischen Landesjagdverband und Landwirtschatskammer, der die Zusammenarbeit fördert“ bezeichnet, bei der auch die Bürokratie vereinfacht wurde. So braucht es künftig im Fall von Gemeindezusammenlegungen, wie in Rohrbach-Berg und Aigen-Schlägl der Fall, nur mehr einen Jagdausschuss. Ein Grund für die Reform des Gesetzes war auch der illegale Abschuss zweier Luchse im Nationalpark Kalkalpen. Außerdem führe nach Geltendwerdung des Gesetzes ein verhängtes Waffenverbot zum Entzug der Jagdkarte, das war bisher nicht der Fall.


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