Zusammenlegung von Pfarren: Einspruch aus dem Dekanat Andorf
BEZIRK SCHÄRDING. In einer zweiten Phase der Pfarrstrukturreform sollten 103 Pfarrgemeinden zu sieben neuen Pfarren fusioniert werden. Aus acht Pfarrgemeinden kam jedoch ein Einspruch, zwei davon gehören zum Dekanat Andorf, wo die Zusammenlegung nun vorerst ausgesetzt wird.

Schon im Jänner 2023 wurden im Rahmen der Pfarrstrukturreform der katholischen Kirche in Oberösterreich 51 Pfarren zu nunmehr fünf Pfarren fusioniert. Weitere 103 Pfarrgemeinden sollten mit Jänner 2024 folgen und zu sieben neuen Pfarren zusammengelegt werden. Doch das Inkrafttreten der Ende September erlassenen Fusionsdekrete wurde nun in den Dekanten Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried ausgesetzt, weil in insgesamt acht Pfarrgemeinden Einspruch erhoben wurde. Im Dekanat Andorf kamen diese aus zwei der insgesamt zwölf Pfarrgemeinden, erklärt der Pfarrer des Dekanats Erwin Kalteis. Teilweise seien diese von Einzelpersonen gekommen, etwa aus Protest weil sie mit Entwicklungen in der Kirche Oberösterreich nicht einverstanden sind oder auch aus Angst vor Veränderung, so seine Einschätzung. Dabei bleibe das kirchliche Leben in den einzelnen Pfarrgemeinden ja bestehen, beruhigt Kalteis, die Zusammenlegung bringe jedoch eine Entlastung der Priester bei Verwaltungstätigkeiten. Für ihn ist es jedenfalls ein Weg in die richtige Richtung. Die Pfarrstrukturreform sieht vor, dass die Pfarrgemeinden eine weitgehende Selbstständigkeit (auch finanzieller Art) für ihren Bereich bewahren können, zugleich profitieren sie vom größeren Ganzen der Pfarre und der Zusammenarbeit der Seelsorgeverantwortlichen.
Vatikan muss prüfen
Nach der „Ordnung der Pfarren“ werden die Rekurse aus den acht Pfarrgemeinden nun dem zuständigen Dikasterium für den Klerus in Rom für die Entscheidung weitergeleitet. Bis es eine Entscheidung gibt, werden die pfarrlichen Fusions-Dekrete in den vier betroffenen Dekanaten ausgesetzt. Die Dekrete für die neuen Pfarren Mühlviertel-Mitte, Steyr und TraunerLand erlangen hingegen wie vorgesehen mit 1. Jänner 2024 ihre Rechtsgültigkeit.


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