Deckeneinsturz: Gebäude bleiben bis auf Weiteres gesperrt
SCHÄRDING. Nach dem tragischen Deckeneinsturz am 3. September am Unteren Stadtplatz in Schärding, bei dem zwei 23-jährige Bauarbeiter verschüttet und nur noch tot geborgen werden konnten, gibt es neue Information seitens der Stadtgemeinde als Baubehörde 1. Instanz. So bleiben drei Objekte am Unteren Stadtplatz und in der Kirchengasse weiterhin gesperrt. Zum weiteren Vorgehen im Bezug auf die Statik der betroffenen Gebäude laufen derzeit noch eine Vielzahl an Gesprächen.
Die Baubehörde hat die Objekte bis auf Weiteres bescheidmäßig gesperrt, weil ein Betreten aus statischer und sicherheitstechnischer Sicht nicht verantwortbar ist. Es handelt sich hierbei um die Objekte Unterer Stadtplatz 19 und 20 sowie um das Objekt Kirchengasse 3. Die Sperre bleibt solange aufrecht, bis vom Deckeneinsturz betroffenen Objekt Unterer Stadtplatz 20 keine Gefahr mehr auf die Nachbarhäuser ausgeht. Es ist aber vorgesehen, dass die Nutzer gesondert von der Behörde verständigt werden und die Objekte anschließend unter besonderen Vorkehrungen betreten können, um nötigen Utensilien mitzunehmen. Die Stadtgemeinde teilt außerdem mit, dass hinsichtlich des Objekts Unterer Stadtplatz 20 aktuell weitere statische Überprüfungen laufen und Gespräche mit dem Gebäudebesitzer geführt werden.
Auch erste Gespräche mit Spezialfirmen hätten demnach bereits stattgefunden. Auch das Bundesdenkmalamt ist bereits in den Fall involviert. Wann diese viele Gespräche einen Abschluss finden wenden, hängt noch von vielen Faktoren ab und daher kann diesbezüglich derzeit keine exakte zeitliche Einschätzungen vorgenommen werden.
Buchhandlung hat bereits neuen Standort gefunden
„Positiv angemerkt kann werden, dass die Buchhandlung Schachinger bereits einen neuen Standort in der Innenstadt gefunden hat, der in den nächsten Wochen bezogen werden kann“, so Schärdings Bürgermeister Günter Streicher. Desweiteren teilt Streicher im Namen der Stadtgemeinde mit, dass zum Unfallzeitpunkt der Baubehörde 1. Instanz weder eine anzeigepflichtige, noch eine bewilligungspflichtige Maßnahme bekannt war, angezeigt oder angesucht war.
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