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„Diese Entscheidung erweckt den Eindruck, politisch motiviert zu sein“

Omer Tarabic, 29.11.2018 17:17

BEZIRK SCHÄRDING. Vergangene Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die oberösterreichische Regelung mit Kürzungen für befristet Asylberechtigte gekippt. Ein neues, österreichweites Gesetz soll aber noch in diesem Jahr folgen.

Die OÖ Landesregierung muss das Urteil des EuGH akzeptieren. (Foto: Wodicka)
  1 / 5   Die OÖ Landesregierung muss das Urteil des EuGH akzeptieren. (Foto: Wodicka)

Die Entscheidung der OÖ Landesregierung, wonach befristet Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte niedrigere finanzielle Leistungen erhalten sollen, hat vor etwas mehr als zwei Jahren viel Staub aufgewirbelt. Während jenes Gesetz für subsidiär Schutzberechtigte vom OÖ. Landesverwaltungsgericht bereits im März 2017 als europarechtskonform bestätigt wurde, hat der EuGH Kürzungen für befristet Asylberechtigte aus den Angeln gekippt, weil diese mit dem EU-Recht nicht vereinbar sind.

Keine Überraschung

Schon 2016 sei laut Petra Mairinger, Bezirksparteivorsitzende der SPÖ, von zahlreichen Experten auf die mögliche Rechtswidrigkeit hingewiesen worden. Zudem war laut der Sozialdemokratin bereits damals absehbar, dass die Regelung nicht halten werde. „Seit Mittwoch hat es die schwarz-blaue Koalition in Oberösterreich nun schriftlich“, meint Mairinger, die den hohen, bürokratischen Aufwand, welcher durch das Gesetz entstand, kritisiert. „Die Regelung hat einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich gezogen. So musste beispielsweise das EDV-System umprogrammiert werden. Von den 12.914 Mindestsicherungsbeziehern in Oberösterreich sind aktuell 383 befristete Asylberechtigte“, meint Mairinger. Veronika Hintermair von den Grünen begrüßt ebenfalls die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und kritisiert gleichzeitig vor allem den finanziellen Aufwand, welcher von der Landesregierung rund um das Mindestsicherungsmodell betrieben wurde. „Wenn ich nur überschlagsweise rechne, wie viel an Steuergeld mit dem Verwaltungsaufwand für Husch-Pfusch-Gesetze und der nun notwendigen Reparatur dieses OÖ. Mindestsicherungsmodells verbrannt wurde beziehungsweise wird, dann muss ich besonders im Namen der Bedürftigen, gleich welcher Nation, dringend an die Landesregierung appellieren, sich endlich anständig zu benehmen“, berichtet Hintermair, Bezirksvorsitzende der Grünen des Bezirks Schärding.

Urteil wird akzeptiert

Vertreter der Regierungsparteien akzeptieren die Entscheidung, können sie jedoch nicht nachvollziehen. „Die Entscheidung des EuGH ist, auch wenn sie den Eindruck erweckt politisch motiviert zu sein, zur Kenntnis zu nehmen“, meint FPÖ-Nationalrat Hermann Brückl, welcher hinzufügt: „Dass die Reform der Mindestsicherung aber notwendig war und notwendig ist, ist unbestritten.“ Der gleichen Meinung ist auch Gemeindebundpräsident Hans Hingsamer: „Wir respektieren dieses Urteil, stehen aber weiterhin klar zu unseren Prinzipien. Diese sind Arbeitsreize zu schaffen, Leistungsgerechtigkeit und jene, die unser Sozialsystem vor Überlastung schützen sollen.“

Strengere Regelung

Auch wenn das OÖ-Modell gekippt wurde, ist Brückl sicher, dass dieses Gesetz der Grundstein für eine österreichweite Regelung war, welche noch heuer präsentiert werden soll. „Oberösterreich war hier aufgrund der Initiative der FPÖ Vorreiter. Denn schlussendlich ist eine österreichweite einheitliche und jedenfalls strengere Regelung in dieser wichtigen politischen Frage notwendig. Es geht uns vor allem um mehr Leistungsgerechtigkeit und um mehr Fairness. Und diese strengere und österreichweite einheitliche Regelung wird voraussichtlich noch dieses Jahr kommen“, so Hermann Brückl.


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