Im Krankenstand gekündigt: Arbeiterkammer erkämpfte Nachzahlung
BEZIRK SCHÄRDING. Nach einem schweren Unfall war eine Verkäuferin aus dem Bezirk Schärding monatelang im Krankenstand. Dennoch wurde sie in dieser Zeit von ihrer Firma gekündigt. Die Arbeiterkammer OÖ konnte nun eine hohe Nachzahlung für die Frau erkämpfen.

Nachdem die Kündigung der Verkäuferin zugestellt wurde, ließ sie sich in der AK-Bezirksstelle die Abfertigung nachrechnen. Dabei stellte sich heraus, dass noch Ansprüche offen waren. 28 Jahre war sie zuvor in einem Fachmarkt tätig. Zum 31. Dezember 2022 wurde sie gekündigt, nachdem sie seit Mai 2022 infolge eines Freizeitunfalls im Krankenstand war. Zu diesem Zeitpunkt endete zwar ihr Arbeitsverhältnis, nicht aber der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand. Eine Experte der AK berechnete die offenen Ansprüche der Frau und machte sie bei ihrem früheren Arbeitgeber geltend. Dieser sah die Fehler ein und beglich die offenen Schulden. In Summe bekam die Frau fast 8.500 Euro nachgezahlt. Deshalb findet es AK-Präsident Andreas Stangl wichtig, sich bei Zweifeln immer an die Arbeiterkammer zu wenden. „Besser einmal zu oft nachfragen als auf Ansprüche und Rechte verzichten“, so die Empfehlung Stangls.


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