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BEZIRK SCHEIBBS. 2187 Wahlberechtigte unterstützten laut Grafik der Ärztekammer auf www.dontsmoke.at im Bezirk Scheibbs zu Druckschluss (Dienstag, 3. April) das Nichtraucher-Volksbegehren. Wahlberechtigt waren insgesamt 32.994 Einwohner.

Symbolfoto: Zeilinger
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Derzeit stimmten österreichweit knapp über 572.600 Unterstützer für „don“t smoke“. Dessen Initiatoren bezeichnen das mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ außer Kraft gesetzte Nichtraucherschutzgesetz – noch bevor es mit 1. Mai in Kraft getreten wäre – als „politisch und historisch einmaligen gesundheitspolitischen Rückschritt“. Sie fordern aus Gründen eines optimalen Gesundheitsschutzes für alle Österreicher eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung für die Beibehaltung der 2015 beschlossenen Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz (Tabakgesetz), die mit dem 1. Mai in Kraft getreten wäre. Ziele der Novelle waren eine weitere Ausweitung des Nichtraucherschutzes insbesondere in der Gastronomie, eine Gleichbehandlung von Wasserpfeifen und verwandter Erzeugnisse mit Tabakerzeugnissen sowie eine frühere Umsetzung des umfassenden Nichtraucherschutzes in der Gastronomie.

„Wir sind Volksbegehren“

Niederösterreichweit unterstützen öffentliche Institutionen, wie beispielsweise das Rote Kreuz, die Gebietskrankenkassa NÖ oder die Ärztekammer NÖ – um nur drei namentlich zu erwähnen – das Volksbegehren. Aber auch die Kirchensportler der Diözesansportgemeinschaft (DSGÖ) rufen zum Unterzeichnen des aktuellen Volksbegehrens „Don“t Smoke“ auf.

Die NÖ Ärztekammer belieferte alle niederösterreichischen Ordinationen mit Plakaten und alle allgemeinmedizinischen und lungenfachärztlichen Ordinationen zusätzlich mit Flyern, auf denen über das Volksbegehren informiert wurde. Ebenso wurden auf den Ordinationsbildschirmen TV-Spots gespielt.

„Alle Studien und der Hausverstand zeigen uns, dass Zigaretten schädlich für Raucher und Passiv-Raucher sind“, so Vorsitzender Sepp Eppensteiner aus Steinakirchen und ergänzt: „Wir wollen sicher nicht die Freiheit von Menschen einschränken. Aber die Freiheit hört sich da auf, wo die Freiheit anderer – der Passiv-Raucher – eingeschränkt wird“,so Eppensteiner. Was danach passiertNach dem Ende der Unterstützungsphase für das Volksbegehren „don“t smoke“ am 4. April um 10 Uhr hat der Innenminister drei Wochen Zeit, die Eintragungswoche für das Volksbegehren festzulegen. Die Unterschriften, die in der Unterstützungsphase geleistet werden, gelten allerdings schon für das eigentliche Volksbegehren in der Eintragungswoche – so der Wortlaut auf www.dontsmoke.at 

Schutz vor Passivrauch

Zur unseligen Diskussion über die Wahlfreiheit in der Gastronomie meint einer der Initiatoren des Volksbegehrens Paul Sevelda, Präsident der Österreichischen Krebshilfe : “Die Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereiche war ein politischer Kompromiss und es hat sich gezeigt, dass diese Trennung in den meisten Fällen nicht funktioniert. Wir wissen, dass die Feinstaubbelastung in Nichtraucherbereichen oftmals höher ist als auf einer sehr befahrenen Straße.“

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