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BEZIRK SCHEIBBS. Gute Neuigkeiten gibt es für unsere Scheibbser Jägerinnen und Jäger. Denn mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes hat sich einiges zum Positiven gewendet. Beispielsweise ist es seit dem 1. Jänner 2019 nun erlaubt, einen Schalldämpfer mitzuführen wie auch zu verwenden. 

FPÖ-Landtagsabgeordnete Reinhard Teufel.
FPÖ-Landtagsabgeordnete Reinhard Teufel.

Wie jede Jägerin und jeder Jäger bereits aus Erfahrung weiß, wurde das Wild stets durch den lauten Knall des Gewehrs aufgeschreckt. Dies wird nun dank der erlaubten Verwendung eines Schalldämpfers nicht mehr der Fall sein.

„Außerdem werden auf diese Weise auch die Ohren der Waidmänner selbst und deren Hunden geschont. - Das ist auch sehr viel wert“, weiß der aus dem Bezirk Scheibbs stammende Landtagsabgeordnete, Reinhard Teufel (FPÖ).

Weitere Änderungen

Des Weiteren dürfen nun auch Waffen der „Kategorie B“, wie Revolver und Pistolen,  mitgeführt werden. Diese Änderung ist ebenfalls eine Verbesserung für unsere Jägerinnen und Jäger, die dazu beiträgt, dass diese ihre Profession bestmöglich ausüben können. „Alles in Allem ist das neue Waffengesetz für Jägerinnen und Jäger eine enorme Verbesserung“, so Teufel abschließend.


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