Gewinnlose gestohlen
ST. FLORIAN. Mit dem Berg an Rechnungen, die sich zu Hause anhäufte, wuchs bei einer 32-Jährigen wohl auch der Gedanke sich nach einem Zusatzverdienst umzusehen – leider nicht auf legalem Wege.

Der ehemaligen Verkäuferin eines Geschäftes in St. Florian wird vorgeworfen, sich über einen Zeitraum von mindestens eineinhalb Jahren immer wieder an den Gewinn- und Rubbellosen im Markt bedient zu haben. Ein lukratives Zusatzgeschäft sei es aber nie gewesen, die Gewinne hielten sich in Grenzen, gab die Frau vor Gericht an. Eine installierte Kamera überführte schließlich die Diebin. Insgesamt soll ein Schaden von mehr als 5600 Euro entstanden sein, was die Frau bestreitet. Sie bekennt sich zwar zur Tat schuldig, jedoch hätte sie erst seit dem Jahr 2015 Lose gestohlen. Fest stand jedoch, dass es auch bereits zwei Jahre davor Fehlbestände gab. Der Schadensbetrag komme ihr zu hoch vor, obwohl sie bereits 5000 Euro an ihre ehemalige Chefin als Schadensgutmachung bezahlt hatte. „Warum haben Sie so viel bezahlt, wenn der Schaden angeblich gar nicht so groß war?“, will die Staatsanwältin wissen. „Ich wollte nicht vor Gericht und es so klären. Ich wollte, dass es wieder bergauf geht“, erzählt die 32-Jährige. Höhere StrafdrohungHätte die Frau in den Jahren 2013 und 2014 tatsächlich keine Lose gestohlen, würde der Schadensbetrag 5000 Euro nicht übersteigen, was eine wesentlich geringere Strafdrohung zur Folge hätte. „Ich kann nur ein Urteil fällen, wenn ich mir sicher sein kann, wie es abgelaufen ist“, erklärt Richterin Claudia Lechner. Die Verhandlung musste aufgrund der Einvernahme weiterer Marktangestellter zu den Vorfällen in den Jahren 2013 und 2014 vertagt werden.


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