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TRAISMAUER/ST. PÖLTEN. Die Diskussion um den Windpark in der Gemeinde Traismauer (siehe Berichte bzw. hier) ist um eine Facette reicher. Nachdem SPÖ und Grüne in der Dezembersitzung des Gemeinderats eine Flächenwidmung für die geplanten Windkraftanlagen beschloss, zogen ÖVP, Bürgerliste MIT und FPÖ unter Protest aus dem Gemeinderat.

Römer- und Wienertor in Traismauer vor wenigen Tagen noch leicht 'angezuckert'. Foto: Pelz
Römer- und Wienertor in Traismauer vor wenigen Tagen noch leicht 'angezuckert'. Foto: Pelz

 Man warf der SPÖ vor, 840 Unterschriften von Traismaurer Bürgern zu ignorieren. Diese hatten eine zweite Volksbefragung gefordert, nach dem sie eine bereits vorangegangene, die für einen Windpark ausging, nicht anerkannten. Bei der Kampagne  dafür seien einseitige bzw. unzureichende Information verwendet worden, so die Kritik, die Bürgermeister Herbert Pfeffer (SPÖ) stets als unrichtig bezeichnete.

Aufsichtsbehörde: „Volksbefragung anordnen“

Der Auszug der Opposition hatte auch ein rechtliches Nachspiel für den Bürgermeister, denn die Bürgerliste MIT wandte sich mit einer Aufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde, die Bezirkshauptmannschaft in St. Pölten, und bekam nun Recht. Die Bezirkhauptmannschaft beauftragte nun die Gemeinde damit, eine Volksbefragung zum Thema Windkraft anzuordnen.

Volksanwalt eingeschaltet

Die Bürgerliste geht nun noch einen Schritt weiter und lässt die von SP und Grünen durchgeführte Flächenwidmung „von Sonderflächen für ´Grünland - Windkraftanlage´ mitten im unberührten Waldgebiet des Seelackenberges und Reutbühels“ bei der Volksanwaltschaft prüfen.


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