Sparkassenpark wird zur zweiten Schutzzone erklärt
ST. PÖLTEN. Ab 1. November tritt nach dem Hauptbahnhof eine zweite Schutzzone in Kraft. Diese beinhaltet hauptsächlich den Sparkassenpark und schließt im Süden auch das Areal Am Bischofsteich/Promenadenweg und im Norden das Areal Herzogenburgerstraße bis Eybnerstraße und Mühlweg (zwischen Interspar und Bahntrassen) mit ein.

Aufgrund vermehrter Beschwerden tritt ab heute 0.00 Uhr die „Schutzzone Sparkassenpark“ in Kraft, die bis Ablauf des 21. Dezember gültig ist. Bei starkem Verdacht oder augenscheinlichen Gewalt- und Suchtmitteldelikten sind Polizeibeamte nach dem Sicherheitspolizeigesetz ermächtigt, Personen das Betreten der Schutzzone zu verbieten und sie gegebenenfalls wegzuweisen. Die Betretungsverbote werden von den Beamten vor Ort ausgesprochen und von der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung Niederösterreich bestätigt.
Einsatz von Drogenhunden
Wer trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbots die Schutzzone betritt, begeht gemäß Paragraph 84 Absatz 1 Z. 4 Sicherheitspolizeigesetz eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen. Vom Stadtpolizeikommando wird ein Einsatzplan erstellt. Bedienstete des Stadtpolizeikommandos werden die Schutzzone nun stärker und intensiver überwachen. Auch Drogenhunde und Zivilbeamte kommen zum Einsatz.


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