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"Bauliche Maßnahmen an Kerntangente Nord sind ein behindertenfeindlicher Supergau"

Thomas Lettner, 02.12.2016 12:59

ST. PÖLTEN. Die gestern neu eröffnete Traisenbrücke sei nicht behindertengerecht und stelle aufgrund des Gefälles und fehlender Bodenindikatoren für Rollstuhlfahrer und stark sehbehinderte Menschen eine Gefahr dar, meint Walter Heimerl von DieKühnen.jetzt. Unterstützung bekommt er von der 54-jährigen St. Pöltnerin Elisabeth Maier, die im Rollstuhl sitzt und sich durch die Brücke diskriminiert fühlt.

Elisabeth Maier mit ihrem Hund Atar bei der Eröffnung der Kerntangente Nord. Foto: Thomas Lettner
Elisabeth Maier mit ihrem Hund Atar bei der Eröffnung der Kerntangente Nord. Foto: Thomas Lettner

„Seit mehr als zehn Jahren ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft und jetzt wird eine neuerbaute Brücke feierlich eröffnet, die für Rollstuhlfahrer ohne Hilfe nicht befahrbar und für Sehbehinderte sogar gefährlich ist“, kritisiert Walter Heimerl von DieKühnen.jetzt.

Die Zufahrtsrampen der Brücke würden über lange Strecken eine Steigung von rund fünf Prozent aufweisen, weshalb mindestens alle zehn Meter ebene Podeste zu errichten wären, um ausrasten zu können. Zusätzlich habe der kombinierte Rad-Fußweg eine durchgängige Querneigung von etwa zwei Prozent. Heimerl bezeichnete diese zwei baulichen Maßnahmen, die gültigen Normen widersprechen würden, als behindertenfeindlichen Supergau.

Herausforderung für Rollstuhlfahrer

„Querneigungen sollten grundsätzlich vermieden werden. Sie müssen mit dem Rollstuhl durch unterschiedlich starken Vortrieb der Räder ausgeglichen werden. Um auf diese Brücke zu gelangen darf überhaupt nur mit der „talseitigen“ Hand angetrieben werden. Über diese lange Rampe ist das selbst für sportliche Rollstuhlfahrer eine Herausforderung“. meint Heimerl. Aufgrund fehlender Bodenindikatoren und farblicher Kontraste müssten sich außerdem stark sehbehinderte Personen an dem nicht durchgehenden Brückengeländer entlangtasten, damit sie nicht auf der Fahrbahn landen.

Elisabeth Maier habe von allen zwei Seiten versucht, auf die Brücke zu kommen, sei aber beide Male gescheitert. „Ich frage mich, wie Frauen mit Kinderwägen drüber kommen sollen oder ältere Menschen vom nahen Landespflegeheim mit ihren Rollatoren“, so Maier.

Kein rechtswidriges Vorgehen

„Die Brücke wurde nach dem Stand der Technik, wie er in der RVS vorgegeben wird, gebaut. Die RVS ist eine Norm für den Straßen- und Brückenbau, von der ausgegangen werden muss, dass diese die berechtigten Interessen von Behinderten berücksichtigt. Die Planung erfolgte durch ein renommiertes Planungsbüro mit jahrelanger Erfahrung mit solchen und noch weit größeren Projekten, welches von der Stadt und der NÖ Landesregierung für die Planung beauftragt wurde. Die Kerntangente Nord ist im Bereich der Brücke und den Rampen gemäß § 12 Nö Straßengesetz bewilligt. Ein rechtswidriges Vorgehen liegt daher nicht vor“, heißt es aus dem Magistrat der Stadt St. Pölten.


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