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Forderungen zum Kranken- und Pflegegesetz aus NÖ an die Gesundheitsministerin

Leserartikel Werner Pelz, 30.09.2015 07:48

ST. PÖLTEN/WIEN. Wenn es um die Reform des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes geht, sind sich die Bundesländer durchaus einig, dass etwas passieren muss. Dazu gab es in der ersten Hälfte des heurigen Jahres auch einen Beschluss in Baden. Seitens Niederösterreich fordert man nun eine „Nachbesserung“.

  1 / 2   Pflegefachkräfte mit NÖGUS-Vorsitzendem Wolfgang Sobotka und Primar Harald Mayr (LK St. Pölten). Foto: Reinberger/NLK

Hier gehe es um drei Hauptanliegen, etwa a) die eigenständige Ausbildung zum Pflegeassistenten: Wesentlicher Kritikpunkt sei die zukünftige zweisemestrige Ausbildung zum Pflegeassistenten, derzeit „Pflegehilfe“ an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen. Laut aktueller Novelle kann man in Zukunft nur im Zuge der viersemestrigen Ausbildung zum Pflegefachassistenten nach zwei Semestern die Ausbildung abbrechen, um den Beruf des Pflegeassistenten zu ergreifen. „Ein Pflegeassistent ist kein Schulabbrecher, sondern ein eigener Beruf mit eigenen Kompetenzen“, tönt es aus St. Pölten seitens des NÖGUS-Vorsitzenden Wolfgang Sobotka. Das erfordere daher eine eigenständige Ausbildung. Erst dann spreche man von einer 3-stufigen Ausbildung, mit niederschwelligem Zugang und Karrieremodell für Pflegeberufe.

b) Außerdem sei eine Verkürzung der Übergangsfrist für die Ausbildung des gehobenen Dienstes an Fachhochschulen nötig. Die ausschließliche Ausbildung der Diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger an Fachhochschulen soll erst mit 1.1.2024 starten. Eine Verlängerung dieser Frist sei ohne Einbeziehung der Bundesländer möglich. „Diese Frist berücksichtigt nicht die Gegebenheiten in den Bundesländern. Niederösterreich setzt schon seit Jahren die Akademisierung der Pflegeberufe an den Fachhochschulen erfolgreich um. Die parallele Ausbildung an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen führt zu einer Ungleichbehandlung der Studierenden und Mehrkosten in der Lehre“, so Sobotka.

c) Evaluierung: Der letzte Kritikpunkt betrifft die Evaluierung des neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes. Eine Evaluierung sei nur dann sinnvoll, wenn sie die aktuelle Ausbildungssituation sowie den Personalbedarf im niedergelassenen und Spitalsbereich berücksichtige, wird in NÖ gen Wien formuliert. Derzeit gebe es in Niederösterreich rund 3.000 Pflegehelfer und rund 9.000 Angehörige des gehobenen Dienstes. Mit der Novelle werde eine dritte Ausbildungs-Stufe geschaffen, die sogenannte Pflegefachassistenz. Der gehobene Dienst wird akademisiert, der Pflegehelferwird zum Pflegeassistenten. Damit  wird der gehobene Dienst von nicht-pflegerischen Tätigkeiten entlastet und kann den ärztlichen Dienst optimal unterstützen u.a. im Bereich der Pflegeplanung und des Pflegemanagements. „Die Vorteile liegen in der klaren Ausbildung und Kompetenzregelung, Entlastung der Pflegekräfte und der Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung. Die stufenweise Ausbildung ermöglicht ein Karrieremodell in der Pflege“, so Sobotka.


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