Parteien beschlossen einstimmig den neuen Wahltermin
ST. PÖLTEN. Wie bereits in der Vorwoche berichtet, wird die Legislaturperiode des St. Pöltner Stadtparlaments um etwas weniger als zwei Monate verkürzt (siehe Artikel). Statt Juni wird nun im April gewählt. Was der Bürgermeister bereits verkündete, wurde nun gestern offiziell vom Stadtsenat beschlossen.

Mit dem Beschluss im Stadtrat kann nun der Fristenlauf beginnen, die Sprengeleinteilung erfolgen, die Wählerevidenzlisten müssen bis 9. März aktualisiert werden. Bis dahin, und zwar bis exakt 12 Uhr müssen die Partenen auch ihre Wahlvorschläge und die Kandidatenliste eingebracht haben.
Briefwahl
Wer die Briefwahl bevorzugt, muss bis 13. April einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen. Den persönlichen Antrag am Magistrat kann man bis längstens 15. April (12.00 Uhr) einbringen. Eine Wahlkarte für die Briefwahl kann vor der Wahl persönlich oder schriftlich (auch per E-Mail: wahlamt@st-poelten.gv.at) im Bürgerservice des Rathauses (Öffnungszeiten Mo, Mi, Do, 7.30 bis 16.00, Di 7.30 bis 18.00, Fr. 7.30 bis 12.00) beantragt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. Lichtbildausweis nicht vergessen!
Wahlberechtig
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsbürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der spätestens am 17. April das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Stadt am Stichtag (19. Jänner) seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
Wahlvorbereitung
Am Magistrat sind derzeit zehn Mitarbeiter mit der Vorbereitung befasst. Bis zum Wahlsonntag wird sich diese Zahl vervierfachen. Die Wahlkommission, also vorwiegend die personelle Besetzung der Wahllokale, wird aus etwa 650 Personen bestehen. Hier wird vorwiegend auf Mandatare bzw. Personen aus den politischen Parteien zugegriffen. Diese müssen gesondert angelobt werden.


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