Zeugin nicht von Amtsverschwiegenheit entbunden
ST. PÖLTEN. Der Prozess in dem es um den Vorwurf der Untreue gegen einen 59-Jährigen, mittlerweile pensionierten Beschuldigten, geht, wurde auf Anfang März vertagt. Eine im öffentlichen Dienst stehende Zeugin (von insgesamt acht Zeugen) erklärte, nicht von der Amtsverschwiegenheit entbunden zu sein und begründete damit keine Aussage tätigen zu können. Die Aufhebung der Amtsverschwiegnheit soll nun das zuständige Entscheidungsgremium in die Wege leiten.

Im Gerichtsverfahren steht der Vorwurf im Raum, der Beschuldigte habe sich als Schriftführer und Kassier insgesamt 11.650 Euro vom Konto einer öffentlichen Körperschaft auf sein Privatkonto überwiesen. Dies, obwohl die dafür notwendigen drei Rechnungen nicht vom Entscheidungsgremium genehmigt worden sein sollen. Zudem soll sich der Beschuldigte in eine höhere Gehaltsstufe versetzt sowie ungerechtfertigt erhöhte Aufwandsentschädigungen ausbezahlt haben. Der Beschuldigte bestreitet erhobene Vorwürfe bzw. soll andererseits bereits im Vorfeld erklärt haben, entstandenen Schaden zurückzuzahlen.


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