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NÖ Landtag gibt Bürgermeistern Entscheidungsgewalt über Bettelverbot

Thomas Lettner, 11.11.2016 12:20

ST. PÖLTEN. Der NÖ Landtag beschloss kürzlich, dass die Bürgermeister der niederösterreichischen Gemeinden selbst bestimmen können, ob und wo sie in ihrer Gemeinde das stille Betteln (Passanten werden nicht direkt angesprochen; Bettler verhält sich passiv) verbieten. Damit sollen der Missbrauch durch kriminelle Banden und organisiertes Betteln unterbunden werden.

Bürgermeister können selbst bestimmen, ob und wo sie in ihrer Gemeinde das stille Betteln verbieten. Symbolfoto: Wodicka

„Das Bettelverbot in Niederösterreich wurde endlich ausgeweitet“, freut sich Landtagsabgeordneter Ernest Gabmann (Team Stronach). Verwundert ist Gabmann jedoch über die Ablehnung der niederösterreichischen Grünen, die nicht für das Bettelverbot gestimmt hätten. Auch Tierschützer würden das sektorale Bettelverbot begrüßen, weil die Tiere der Bettler sediert werden würden, um ruhig zu halten. Die NÖ Tierschutz-Präsidentin Andrea Specht fordert daher ein Verbot des Missbrauchs von Tieren zum Zweck organisierter Bettelei.

„Die überhandnehmende Zahl der bettelnden Personen auf öffentlichen Plätzen schränkt das Sicherheitsgefühl der Bürger ein“, so Landesrat Tillmann Fuchs. „Aus Gesprächen mit der Kriminalpolizei wissen wir, dass viele dieser Menschen nicht nur zum Betteln, sondern auch zum Stehlen gezwungen werden. Dieser Entwicklung wurde mit den neuen gesetzlichen Regelungen massiv entgegentreten“, erklärt der Landesrat seine Beweggründe.

„Jetzt besteht die Möglichkeit, bettelnde Personen in einer landesweiten Datenbank zu erfassen, um gewerbsmäßige Bettelei auf Knopfdruck nachweisen und strafrechtlich verfolgen zu können. Darüber hinaus dient die Registrierung von bettelnden Personen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit gegen den Menschenhandel, der leider oft im Zusammenhang mit der Bettelei vorliegt“, erklärt Fuchs die Notwendigkeit des Bettelverbots.


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