Neues Wohnförderungsgesetz soll vor Missbrauch und Verschwendung von Steuergeldern schützen
ST. PÖLTEN. Nächste Woche wird der Landtag ein neues Wohnungsförderungsgesetz und eine Änderung der Wohnungszuschusses beschließen. Das neue Gesetz wird am 1. Jänner 2017 in Kraft treten.

„Mit dem Wohnzuschuss werden jährlich 28.000 Familien unterstützt. Das entspricht einem budgetären Volumen von 50 Millionen Euro. Damit das auch in Zukunft so bleibt, werden wir eine Veränderung der Vergabe des Wohnzuschusses vornehmen“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreterin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP).
Fünf Jahre Meldung in Österreich Pflicht
Mit 1. Jänner müssen alle Erstantrag- und Folgeantragsteller mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Österreich gemeldet sein, um den Wohnzuschuss zu bekommen. Zweitens wird für eine bessere Kontrolle das Melderegister genutzt, um zu sehen, wie viele Menschen tatsächlich eine Wohnung bewohnen. „Wir tun das aus Gerechtigkeit gegenüber dem Steuerzahler und denen, die den Wohnungszuschuss tatsächlich brauchen“, sagt Mikl-Leitner. In vielen Ländern der Welt herrsche der Irrglaube, dass man in Österreich ab dem ersten Tag einen vollen Zugang zu allen Sozialleistungen hat. „Wir wollen ein Signal geben, dass das nicht stimmt. Zweitens soll genau kontrolliert werden, wo das Geld genau eingesetzt wird“, so Mikl-Leitner.


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