Steyrer nötigte seine Lebensgefährtin jahrelang zu Scheinbeziehungen mit älteren Männern
STEYR. Nach 1,5 jähriger Ermittlungsarbeit konnte nun ein 41-jähriger Steyrer wegen Verdachtes des Gewerbsmäßigen Betruges, der Fortgesetzten Gewaltausübung sowie der Zuhälterei der Staatsanwaltschaft Steyr zur Anzeige gebracht werden.

Der 41-Jährige hatte seine damalige Lebensgefährtin über einen Zeitraum von mindestens acht Jahren dazu genötigt, mit deutlich älteren, alleinstehenden Männern Scheinbeziehungen einzugehen in der Absicht, diesen Männern Bargeld herauszulocken. Die heutige 38-Jährige musste dafür immer wieder schwere Schicksalsschläge vortäuschen und auch mit den Opfern gegen ihren Willen sexuelle Kontakte unterhalten.
Lebensgefährtin durch Misshandlung zum Mitmachen gezwungen
Der Steyrer zwang die Frau unter anderem durch körperliche Misshandlung zu diesen Straftaten, auch musste sie das Geld, welches sie durch ihre Betrügereien von den Opfern bekam, an ihren damaligen Freund abliefern. Die Kontakte zu den Männern wurden entweder über den 41-Jährigen oder über fingierte Zeitungsinserate herstellt, teils auch über die Frau selber als „Hausiererin“ für Textilien.
Zwei weitere Frauen zu Betrügereien genötigt
Auch die 61-jährige Mutter seiner damaligen Lebensgefährtin sowie deren 21-jährige Tochter hatte der 41-Jährige dazu genötigt, den Opfern durch Vortäuschen schwerer Schicksalsschläge Bargeld herauszulocken; das Geld mussten sie ebenfalls dem Steyrer aushändigen.
Fünf Opfer um 437.000 Euro geprellt
Ausgeforscht werden konnten insgesamt fünf Männer aus Oberösterreich, Salzburg und Niederösterreich im Alter von mittlerweile 53 bis 91 Jahren, welche um rund 437.000 Euro geschädigt worden waren.
Alle vier Beteiligten angezeigt
Die im März 2016 begonnenen Ermittlungen konnten nun abgeschlossen werden; der 41-Jährige wurde wegen Verdachtes des Gewerbsmäßigen Betruges, der Fortgesetzten Gewaltausübung sowie der Zuhälterei der Staatsanwaltschaft Steyr zur Anzeige gebracht. Die drei Frauen wurden ebenfalls wegen Verdacht des Gewerbsmäßigen Betruges angezeigt.


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