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STEYR. Unter dem Vorwand, eine vermögende Frau aus Frankreich wolle ihn zu seinem Erben machen, gelang es Internetbetrügern im Zeitraum zwischen Mai 2019 und Februar 2021, einen 66-Jährigen aus Steyr um einen fünstelligen Betrag zu bringen. Der Mann überwies die Gelder, um angebliche Gerichts-, Notariats- sowie Anwaltsgebühren zu begleichen. 

Foto: Weihbold
Foto: Weihbold

Der 66-Jährige wurde im Mai 2019 von einer unbekannten Täterschaft via E-Mail kontaktiert und über eine angebliche Erbschaft in Frankreich in sechsstelliger Höhe informiert. Obwohl der 66-Jährige in Frankreich keine Kontakte oder Bekannte hatte, willigte er ein, die Erbschaft antreten zu wollen.

41 Transaktionen an ausländische Konten

In insgesamt 41 Transaktionen auf sechs verschiedene Konten in Europa überwies der 66-Jährige den Tätern Beträge von insgesamt mehr als 10.000 Euro. Von den Tätern wurde ihm versichert, dass mit diesem Geld etwaige Gerichts-, Notariats- sowie Anwaltsgebühren beglichen werden sollten. Zur Bezahlung der Gebühren hatte sich das Opfer sogar Gelder geliehen und Bankkredite aufgenommen.

Opfer konnte einmalig 100 Euro beheben

Insgesamt erhielt der 66-Jährige im Tatzeitraum etwa 4000 E-Mail-Nachrichten. Zur Glaubhaftmachung der Erbschaft wurde ihm außerdem eine afrikanische Kreditkarte für eine Geldbehebung übermittelt, wobei er mit dieser einmalig einen Betrag in Höhe von 100 Euro beheben konnte.


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