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STEYR. Auf Empfehlung des Mobilitätsausschusses hat der Steyrer Stadtsenat mehrheitlich die Verlängerung des E-Scooter-Probebetriebes beschlossen.

Reinhard Kaufmann hat sich für die Betriebsverlängerung eingesetzt. Foto: Magistrat Steyr/Presse
Reinhard Kaufmann hat sich für die Betriebsverlängerung eingesetzt. Foto: Magistrat Steyr/Presse

Die neue Vereinbarung mit dem Betreiber KiwiRide gilt bis 31. Oktober 2021 und ermöglicht den Scooter-Verleihbetrieb auch während der Wintermonate. Für eventuell notwendige Betriebsbeschränkungen wegen Eis und Schnee ist KiwiRide verantwortlich. „In Steyr sind – laut Medienberichten offenbar anders als in anderen Städten – bisher keine Unfälle mit Verletzungen passiert“, berichtet der Steyrer Mobilitäts-Stadtrat Reinhard Kaufmann (Grüne). Möglicherweise habe die technische Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h dazu beigetragen.

Viele junge Leute unterwegs

Gelegentlich aufgefallen sind unerfreuliche Begleiterscheinungen der E-Scooter-Nutzung, wie behinderndes Abstellen, Fahren auf Gehsteigen und Gehwegen sowie zu schnelles Fahren in der Fußgängerzone. „Dies ist aber im Ausmaß vergleichbar mit Fehlverhalten von Nutzern anderer Verkehrsmittel“, so Kaufmann. Positiv falle jedenfalls auf, dass viele – vor allem junge – Leute Spaß an dieser Art der Fortbewegung haben. „Mit Hausverstand und gegenseitiger Rücksichtnahme genutzt, können die E-Scooter unser Straßenbild bereichern“, so Kaufmann.

Regeln für den Gebrauch der E-Scooter in Steyr:

- Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder laut Straßenverkehrsordnung.

- Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Fahren verboten, in Fußgängerzonen (wenn Radfahren erlaubt ist), ist besondere Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen.

- E-Scooter sind so abzustellen, dass die Benutzung der Verkehrsflächen und besonders der Gehsteige sowie von Eingängen nicht erschwert wird.

- Nach Beendigung der Fahrt einen geeigneten Abstellplatz suchen, auch wenn es dorthin noch ein paar Meter sein sollten.

- Auf Bahnsteigen der ÖBB, im Bereich von Haltestellen und des Busterminals an der Bahnhofstraße dürfen E-Scooter nicht abgestellt werden.


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