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STEYR. 1,5 Meter Abstand im Ortsgebiet bzw. zwei Meter außerhalb beim Überholen von Radfahrern sind seit über einem Jahr gesetzlich verpflichtend.

 (Foto: privat)
(Foto: privat)

Dass diese Verkehrsregel in der Realität oft nicht eingehalten wird, wissen die Mitglieder der Radlobby Steyr aus eigener Erfahrung. Mit einer Aktionsfahrt auf einem 1,2 Kilometer langen Abschnitt zwischen Stadtsaal und Gregor-Goldbacher-Straße machte die Radlobby auf den Mindest-Überholabstand aufmerksam.

Durch die an den Rädern angebrachten Schwimmnudeln wurden die Seitenabstände durch die Autos eingehalten, dennoch fühlten sich manche Verkehrsteilnehmer zu teils forschen Überholmanövern verleitet und fuhren dabei auch über Sperrlinien. „Die Reaktionen zeigen uns, dass es mehr Information und Kontrolle der Abstände braucht, es aber auch Zeit für ernsthafte Planungen eines zeitgemäßen Radweges an dieser Strecke ist“, sagt Josef Arbeithuber von der Radlobby Steyr. „Eine Trennung der Mobilitätsformen durch einen Radweg würde mehr Sicherheit für alle bringen.“


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