Garsten richtet eine Fahrradstraße ein
GARSTEN. Nach einem Beschluss im Gemeinderat wird im Bereich des Sport- und Freizeitzentrums (Marian Rittinger-Straße) Garsten eine Fahrradstraße verordnet.

Dies ist im Hinblick auf den Ennsradweg R7 sowie auf das künftige Radwegenetz im Ortszentrum geschehen, heißt es von der Marktgemeinde. Man wolle damit die Verkehrssituation in Garsten verbessern sowie die Sicherheit für Radfahrer erhöhen.
Die Fahrradstraße wurde mit den entsprechenden Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung beschildert und ist seit 26. März gültig. Bei den Hauptzufahrten zum Sport- und Freizeitzentrum wurde zusätzlich eine Straßenmarkierung angebracht, welche nochmals auf die neue Verkehrsmaßnahmen hinweisen soll.
Was ist eine Fahrradstraße?
In Fahrradstraßen ist außer dem Fahrradverkehr jeder Fahrzeugverkehr verboten. Ausgenommen davon sind Straßendienst, Müllabfuhr, Einsatzorganisationen und Omnibusse des Kraftlinienverkehrs. Mit Autos darf man generell nicht durchfahren, das Zu- und Abfahren ist jedoch erlaubt. Die Lenker von Fahrzeugen dürfen in Fahrradstraßen nicht schneller als 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
Eine Fahrradstraße schafft keinen automatischen „Vorrang“ von Radfahrern gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, wobei in Fahrradstraßen das Nebeneinanderfahren von Radfahrern erlaubt ist.


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