tips.at als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen
Schwäne in Garsten dürfen vorerst nicht getötet werden
GARSTEN. Das Landesverwaltungsgericht hat nach einer Beschwerde von Tierschützern einen Beschied der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land aufgehoben.

Weil von der mittlerweile großen Population am Enns-Ufer große landwirtschaftliche Schäden verursacht wurden, ordnete die BH Steyr-Land die Tötung von fünf jungen Schwänen in Lahrndorf an. Gegen diesen Bescheid legte die Pfotenhilfe beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) erfolgreich Beschwerde ein. Damit dürfen vorerst keine Tiere abgeschossen werden. Als Grund für seine Entscheidung nannte das LVwG ein fehlendes agrarfachliches Gutachten. Damit wurde der Fall an die Bezirksbehörde zurückgewiesen.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden