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STEYR/OÖ. 443 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich in der oö. Landesgrundversorgung. Die FPÖ-Abgeordneten Michael Gruber und Klubobmann Herwig Mahr wollten von Grünen-Landesrat Rudi Anschober wissen, wie es in Bezug auf diese mit der Aufsichtspflicht ausschaut. Tips liegen die Antworten vor.

Foto: Wodicka
Foto: Wodicka

Derzeit befinden sich 424 männliche und 19 weibliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Landesgrundversorgung. 280 davon sind zwischen 15 und 18 Jahre alt. Der größte Teil stammt aus Afghanistan (358). 40 dieser Jugendlichen sind in Steyr untergebracht, 14 in Steyr-Land.

Wohngruppen

Die Obsorge, und damit auch die altersgemäße Aufsichtspflicht, wird im Regelfall vom zuständigen Gericht dem Kinder- und Jugendhilfeträger und in Sachen Ausübung an die Betreuungseinrichtung an Stelle der Eltern übertragen. Aktuell sind 382 Jugendliche in Wohngruppen, 20 in Wohnheimen, 28 in betreutem Wohnen, zehn privat und drei in organisiertem Wohnen untergebracht. Das Ausmaß der Betreuung richtet sich wie bei allen Kindern und Jugendlichen nach dem Alter beziehungsweise nach dem individuellen Betreuungsbedarf.

Aufklärungsarbeit

In der stationären Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind Rund-um-die-Uhr-Betreuer in den Quartieren anwesend. Den Jugendlichen steht ein altersgemäßer Ausgang zu, An- und Abwesenheit werden festgehalten. Die Ausübung der Obsorge wird durch das Land Oberösterreich kontrolliert. Von den Mitarbeitern in den Einrichtungen – sie müssen über eine pädagogische Ausbildung verfügen – werden erzieherische Maßnahmen gesetzt, sowohl förderliche, ressourcenstärkende, selbstwertstärkende als auch reglementierende bei unangemessenem Verhalten. Letzteres erfordert immer pädagogische Interventionen seitens der Betreuer. Um Wiederholungen von strafrechtlich relevanten Taten zu verhindern, setzt man auf Aufklärungsarbeit, wie das gezielt eingerichtete Projekt „Mach es richtig“.

Bis zu 2898 Euro pro Monat

Die monatlichen Kosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung betragen zwischen 1414 Euro (Pflegefamilie) und 2898 Euro (Wohngruppe). Im ersten Jahr des Asylverfahrens teilen sich Bund (60 Prozent) und Land (40 Prozent) die Kosten. Damit kommt Oberösterreich beim aktuellen Stand von 443 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf jährliche Maximalkosten von 5,74 Millionen Euro. Aktuell ist davon auszugehen, dass sich bis Ende 2017 zirka 400, bis Ende 2018 zirka 300 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Grundversorgung befinden.

Patenschaft

Die Volkshilfe bietet mit dem Projekt „dUNDu“ die Möglichkeit, eine Patenschaft für junge Flüchtlinge zu übernehmen und sich damit wöchentlich ein bis zwei Stunden ehrenamtlich zu engagieren. Ansprechpartnerin im Steyrer Jugendprojekt Maradonna ist Adela Perte, Tel. 0676/87347131

Verteilung

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Region:

Bad Hall: 12 (alle Wohngruppe)

Steyr: 40 (38 Wohngruppe,2 betreutes Wohnen)

Ternberg: 1 (Wohngruppe)

Wolfern: 1 (betreutes Wohnen)


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