Nachzahlung für Steyrerin
STEYR. Eine Arbeitnehmerin aus der Region wurde in eine falsche Gehaltsstufe eingeordnet und arbeitete daher einige Monate für zu wenig Lohn. Die Arbeiterkammer (AK) erreichte für sie eine Nachzahlung.

Nach der einvernehmlichen Beendigung ihres Dienstverhältnisses wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer Steyr zur Kontrolle der Abrechnung. Es stellte sich heraus, dass sie vom Arbeitgeber zu gering eingestuft worden war. Nachdem zunächst eine Klage beim städtischen Arbeitsgericht abblitzte, legte man Berufung gegen das Urteil ein. In zweiter Instanz stimmte das Oberlandesgericht der AK schließlich zu. Der Betrieb, bei dem noch weitere Mitarbeiter von einer falschen Einstufung betroffen waren, musste die Lohndifferenz – im konkreten Fall 750 Euro – nachzahlen.
Kein Einzelfall
Laut AK-Bezirksstellenleiter Gerhard Klinger kommt es häufig vor, dass Beschäftigte falsch eingestuft sind und deshalb zu wenig verdienen: „Entscheidend ist immer die Art der ausgeübten Tätigkeit. Manchmal werden mit der Zeit höherwertige Arbeiten durchgeführt, auf die höhere Einstufung wird aber oft „vergessen“.“ Die Arbeiterkammer Steyr konnte heuer bereits für knapp 2.600 Personen mehr als 1,9 Millionen Euro erkämpfen.


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